Ihre-Vorsorge Logo

Darf die Probezeit verlängert werden?

Die ersten Monate im Job gelten meist als Probezeit – mit kurzer Kündigungsfrist für beide Seiten. Kann dieser Zeitraum auch verlängert werden?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berlin (dpa/tmn). Die Probezeit gilt als Kennenlernphase, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig prüfen können, ob das Arbeitsverhältnis passt. Darf eine vertraglich vereinbarte Probezeit vom Arbeitgeber jedoch verlängert werden?

Die einfache Antwort lautet: nein. „Der Arbeitgeber kann die Probezeit nicht einfach ohne Zustimmung des Arbeitnehmers verlängern“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Die Parteien können sich aber abstimmen. Gibt der Arbeitnehmer sein Einverständnis, wird die Verlängerung in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag festgehalten.

Der Fachanwalt nennt ein Beispiel: Im Arbeitsvertrag eines Unternehmens ist eine Probezeit von drei Monaten geregelt. Eine neue Mitarbeiterin fehlt in dieser Zeit einen Monat lang wegen Krankheit. Deshalb kann sich der Arbeitgeber kein vollständiges Bild machen und verlängert in Absprache mit ihr die Probezeit um längstens drei weitere Monate.

Verlängerung auch nach sechs Monaten Option

Aber auch über den regulären Zeitraum einer Probezeit von sechs Monaten hinaus ist in Einzelfällen eine Verlängerung möglich. Meyer empfiehlt Arbeitnehmern, ein solches Angebot des Arbeitgebers in der Regel anzunehmen.

Auch diesen Fall illustriert er anhand eines Beispiels: So könne es sein, dass ein Arbeitgeber am Ende des sechsten Monats noch nicht genau weiß, ob ein neuer Mitarbeiter ins Team passt, und kurz vor Ablauf der Probezeit eine Verlängerung erfragt.

„Der Arbeitnehmer sollte sich auf jeden Fall darauf einlassen“, so Meyer. Denn ab dem siebten Monat des Arbeitsverhältnisses greift der gesetzliche Kündigungsschutz. Das heißt, die Kündigungsfrist ist dann unabhängig von der Probezeit länger, und der Arbeitnehmer hat das Recht, eine ab dem siebten Monat erfolgte Kündigung inhaltlich überprüfen zu lassen.

Kündigung bis zum letzten Tag der Probezeit möglich

In den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses und bei Vereinbarung einer Probezeit hat der Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Das regelt Paragraf 622 im Bürgerlichen Gesetzbuch. „Und entscheidend ist dabei der Zugangszeitpunkt der Kündigung“, so Meyer. Eine Kündigungserklärung ist somit auch am letzten Tag der Probezeit noch möglich.

Zur Person: Peter Meyer

Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Weil weniger Kinder geboren werden, besuchen auch weniger Kinder eine Kita. Das hat auch Folgen für die Einrichtungen.

Time
3 Minuten

Kinder krank, Anspruch erschöpft: Was Eltern tun können, wenn keine Kinderkrankentage mehr übrig sind – vom Übertragen bis zur unbezahlten Freistellung.

Time
3 Minuten

Große Pflege-Streitpunkte hat die Koalition in eine Kommission vertagt. Ein zentraler SPD-Vorschlag soll dort laut Gesundheitsminister aber kein Thema sein.

Time
3 Minuten

Statistisch sind die Vermögen in Ostdeutschland nur halb so groß wie im Westen. Die Ostbeauftragte will gegensteuern.

Time
4 Minuten

Wann Beschäftigte kommen und gehen, welche Internetseiten sie aufrufen, wie produktiv sie am Rechner sind: Technisch können Arbeitgeber heutzutage eine Menge kontrollieren. Aber dürfen sie das auch?

Time
2 Minuten

Kein Alkohol mehr an Bahnhöfen und die Uhren werden wieder umgestellt: Der neue Monat bringt Änderungen in verschiedenen Bereichen vom Garten bis zur Vorsorge.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026