Ihre-Vorsorge Logo

Darf ich private Dokumente am Arbeitsplatz ausdrucken?

Kurz vor Feierabend noch schnell das Konzert- oder Bahnticket ausdrucken. Das geht am Arbeitsplatz oft am bequemsten. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Junge Frau mit Migrationshintergrund bei Besprechung im Büro. Bild: IMAGO / YAY Images / moodboard

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Dürfen Angestellte private Dokumente am Arbeitsplatz drucken? Generell sind Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, dessen Eigentum, erklärt Fachanwalt Peter Meyer, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gilt für Computer und Drucker genauso wie für Papier oder Toner.

Der Arbeitgeber muss seine Erlaubnis geben

Theoretisch könnte ein Arbeitgeber einem Angestellten, der ein Konzertticket im Büro ausdruckt, vorwerfen, er habe Toner und Papier verbraucht und Papier gestohlen. „Die private Nutzung des Eigentums bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Arbeitgebers, die aber auch stillschweigend durch Duldung erfolgen kann“, sagt der Fachanwalt.

Privatnutzung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben

Hat der Arbeitgeber nicht ausdrücklich jegliche private Nutzung der betrieblichen Arbeitsmittel verboten, ist Meyer zufolge „erlaubt, was die Betriebstätigkeit nicht stört und keine erheblichen Kosten für den Arbeitgeber verursacht.“ Was das genau heißt, kommt auf den Einzelfall an.

Klar sollte sein: „Wer private Telefonkosten in Höhe von 1.700 Euro in vier Monaten verursacht oder fünf Exemplare seiner Doktorarbeit am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit auf Kosten des Arbeitgebers druckt und bindet, muss damit rechnen, dass das arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen kann“, sagt Meyer.


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Time
1 Minuten

Die Zahl der Arbeitslosen ist zuletzt gestiegen. Zugleich fehlen in Deutschland vielerorts Fachkräfte. In drei Jahren dürften es einer Untersuchung zufolge noch weit mehr sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026