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DGB-Studie: Sozialleistungen für Bedürftige reichten 2022 nicht

Bedürftige hatten laut der Studie 2022 oft zu wenig Geld für gesellschaftliche Teilhabe. Staatliche Hilfe sei oft nicht durchgedrungen.

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Alte Frau holt Münzen aus ihrer Geldbörse. Bild: IMAGO / Schöning / imago stock&people

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Berlin (dpa). Staatliche Leistungen für Bedürftige in Deutschland haben nach einer Studie im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vergangenes Jahr nicht immer zur Abdeckung des soziokulturellen Existenzminimums ausgereicht. Dieses werde 2022 unterschritten, heißt es in der Studie, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwoch) berichtet. Beim soziokulturellen Existenzminimum handelt es sich um die Mittel, die nötig sind, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Hilfen in der Krise kamen oft nicht auseichend an

Auch von den Milliardenhilfen der Regierung wegen der Energiekrise kamen laut der Erhebung nicht genug Mittel bei Hartz-4-Beziehenden an. „Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass das soziokulturelle Existenzminimum auch im Falle von plötzlichen Preissteigerungen immer gedeckt sein muss, wurde mit den Einmalzahlungen nicht erreicht“, heißt es in der DGB-Studie mit dem Titel „Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende“ der Expertin Irene Becker.

Demnach mussten etwa Alleinlebende im vergangenen Jahr 470 Euro Kaufkraftverlust hinnehmen. Die Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar hat das Problem laut der Studie für das laufende Jahr entschärft. So sei die Erhöhung der Regelsätze kräftiger als der prognostizierte Preisanstieg für das Jahr 2023.

Bürgergeld sorgt für Entschärfung

Zum Jahresbeginn waren die Sätze für Bedürftige um rund 50 Euro gestiegen. Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es seitdem 502 Euro pro Monat. In der im November 2022 erstellten Studie heißt es: „Dies ist für die Betroffenen eine erhebliche Erleichterung gegenüber der Situation im laufenden Jahr.“

Defizite gebe es aber beim Mechanismus, mit dem das Bürgergeld künftig weiter angepasst werden soll. Denn es würden jeweils durchschnittliche Änderungsraten aus der Vergangenheit miteinander verknüpft: Nicht eingezogen bei der Errechnung der Sätze werde der tatsächlich für das jeweilige betreffende Jahr maßgebliche Inflationsverlauf. Vorgeschlagen wird von der Studienautorin deshalb unter anderem, dass künftig Änderungen des Regelsatzes häufiger möglich sein sollen als nur einmal im Jahr.


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