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DGB und CDA fordern höheres Kurzarbeitergeld

Geringverdiener in Kurzarbeit geraten durch den Einkommensverlust in Existenznot. Experten fordern eine Aufstockung auf den Mindestlohn.

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Berlin (dpa). Die Forderungen nach einem höheren Kurzarbeitergeld in Deutschland werden lauter. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine deutliche Anhebung, die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) dringt auf ein Mindest-Kurzarbeitergeld. Auch die Grünen forderten schon eine gestaffelte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, so dass Menschen mit kleinerem Einkommen bis zu 90 Prozent ihres Nettolohns erhalten.

Höheres Kurzarbeitergeld oder Hartz 4?

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) begrüßte die Debatte. „Um halbwegs gut durchzukommen, sind mindestens 80 Prozent des normalen Verdienstes nötig“, sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Wenn Tausende zusätzlich Hartz 4 beantragen müssten, „weil sie von dem krisenbedingten Mini-Einkommen einfach nicht leben können, dann zahlt das am Ende schließlich auch die Gemeinschaft.“

Die Idee: Kurzarbeitergeld bei Bedarf auf den Mindestlohn anheben

In einem Papier der CDA, des Sozialflügels der CDU, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstag) vorliegt, wird gefordert, die Bundesagentur für Arbeit (BA) solle das Kurzarbeitergeld auf den Betrag des Mindestlohns aufstocken, wenn der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld darunterliege.

„Ich sehe mit Sorge, dass besonders Geringverdiener unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden“, sagte Karl-Josef Laumann, CDA-Chef und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, dem RND.

Der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke teilte mit, Deutschland sei im europäischen Vergleich Schlusslicht bei der Höhe des Kurzarbeitsgeldes: „Angemessen ist daher aus meiner Sicht die Erhöhung des gesetzlichen Kurzarbeitsgeldes auf 80 Prozent vom Netto, für Beschäftigte mit Nettoeinkommen unter 2.500 Euro im Monat auf 90 Prozent vom Netto.“

Kurzarbeitergeld der BA liegt bisher bei 60 bzw. 67 Prozent vom Netto

Hunderttausende Betriebe haben in der Corona-Krise bereits Kurzarbeit angemeldet. Grundsätzlich reduziert der Arbeitgeber bei Kurzarbeit Arbeitszeit und Lohnzahlung um bis zu 100 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit springt ein und ersetzt 60 oder für Eltern 67 Prozent des Nettoeinkommens. Entscheidend dafür, ob wirklich bis zu 40 Prozent des Nettoeinkommens fehlen, ist vor allem, ob es im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinigungen Regeln zur Aufstockung gibt.


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