Ihre-Vorsorge Logo

Dürfen Arbeitnehmer ihre Elternzeit verkürzen?

Ob ein Arbeitnehmer vorzeitig aus der Elternzeit zurückkehren darf, ist von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Es gibt aber Ausnahmen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Vater spielt mit Kleinkind auf der Straße. Bild: IMAGO / Westend61 / HalfPoint

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). Eineinhalb Jahre waren angedacht, nun aber möchte die Mutter oder der Vater doch lieber früher an den Arbeitsplatz zurückkehren. Dürfen Arbeitnehmer mit einem solchen Wunsch ihre Elternzeit vorzeitig beenden?

„Die Elternzeit kann vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln mit Verweis auf Paragraf 16, Absatz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Womöglich hat der Arbeitgeber allerdings eine Vertretung eingestellt und braucht nicht zwei Personen auf einer Position – dann könnte er den Wunsch auch ablehnen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. So heißt es im BEEG weiter, dass in „Fällen besonderer Härte“ die vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragt werden kann. Arbeitgeber können diesen Antrag dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen, und zwar innerhalb von vier Wochen. Zu diesen Härtefällen zählen etwa eine schwere Krankheit eines Elternteils oder die erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Eltern, also etwa wenn der Partner arbeitslos wird.

Ausnahmen auch bei erneuter Schwangerschaft

Außerdem gilt: Wer wieder schwanger wird und bereits während der Elternzeit wieder Mutterschutz in Anspruch nehmen möchte, darf auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig beenden. Der Arbeitgeber muss dann aber rechtzeitig informiert werden, erklärt das Bundesfamilienministerium (BMSFSJ) im Familienportal.


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Time
1 Minuten

Die Zahl der Arbeitslosen ist zuletzt gestiegen. Zugleich fehlen in Deutschland vielerorts Fachkräfte. In drei Jahren dürften es einer Untersuchung zufolge noch weit mehr sein.

Time
5 Minuten

Plötzlich der Gedanke, das Gefühl: Ist es das jetzt, das Alter? Die Psychologie-Professorin Jana Nikitin verrät, wie aus dem Schreck ein Gewinn wird und neue Klarheit und Freiheit entstehen.

Time
3 Minuten

Betriebsräte haben gesetzlich festgelegte Rechte, im Unternehmen mitzubestimmen. Den Arbeitgebern geht vieles zu langsam, manches auch zu weit. Sie dringen auf eine Reform.

Time
4 Minuten

Der Arbeitgeber bietet Geld für die einvernehmliche Trennung. Wann ist so ein Aufhebungsvertrag ein gutes Geschäft? Wann sagt man besser Nein?

Time
2 Minuten

Um immer höhere Ausgaben für die medizinische Versorgung unter Kontrolle zu bringen, greift bald ein beschlossenes Spargesetz. Die Kassen warnen vor jedem Aufweichen – denn noch gehen die Kosten hoch.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026