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Eine Errungenschaft: 100 Jahre Achtstundentag

Die Wirklichkeit der Arbeitszeiten hat sich geändert – und sie soll sich nach den Forderungen der Arbeitgeber weiter an die Digitalisierung anpassen.

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Mann im Businessanzug hält eine Uhr vor sein Gesicht. Bild: IMAGO / blickwinkel / imago stock&people

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Berlin (dpa). „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ So steht es im Arbeitszeitgesetz von 1994. Doch der Achtstundentag hat eine viel längere Geschichte in Deutschland.

Vor 100 Jahren einigten sich Unternehmer und Gewerkschaften zum ersten Mal auf diese Höchstarbeitszeit. Am 15. November 1918 unterzeichneten sie eine nach dem Großindustriellen Hugo Stinnes und dem Vorsitzenden der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Carl Legien, benannte Vereinbarung (Stinnes-Legien-Abkommen), die auf langjährige Forderungen der Arbeiterschaft einging.

Aus Furcht, die Novemberrevolution könne zur Verstaatlichung von Zechen und Stahlwerken führen, erkannten die Unternehmer die Gewerkschaften als legitime Vertretung der Beschäftigten an. Sie stimmten Tarifverträgen zu und bekannten sich grundsätzlich zum Achtstundentag bei vollem Lohnausgleich. Allerdings nur, wenn er auch in den anderen Industriestaaten Standard würde. Was aber nicht kam.

In der Weimarer Republik war der Achtstundentag nicht die Regel

Zur Regel wurde die achtstündige Arbeitszeit in der Weimarer Republik deshalb nicht. Immer wieder flammte Streit über die Länge der täglichen Arbeitszeit auf. „Das Prinzip des Achtstundentags wurde in den folgenden Jahren zunehmend durchlöchert“, schreibt der Historiker Heinrich August Winkler. Schon 1923 wurden durch staatliche Ausnahmeregelungen wieder Zehnstundentage zugelassen.

Wiedereinführung nach Ende des zweiten Weltkriegs durch die Alliierten

Nach dem Zweiten Weltkrieg führten die Alliierten den Achtstundentag wieder ein. In den 1950er Jahren wurde in der Industrie in der Regel 48 Stunden in der Woche gearbeitet, verteilt auf sechs Tage. Unter dem Motto „Samstags gehört Vati mir“ starteten die Gewerkschaften 1955 eine Kampagne für die Fünftagewoche mit 40 Arbeitsstunden, die dann nach und nach in immer mehr Branchen eingeführt wurde.

Die moderne Arbeitswelt verlangt flexiblere Arbeitszeiten

Heute ist der Achtstundentag wieder umstritten. „Der starre Achtstundentag ist Relikt einer Arbeitszeitordnung aus dem vergangenen Jahrhundert“, kritisiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Mit ihm ließen sich die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt nicht bewältigen.

Den Arbeitgebern ist vor allem die im Arbeitszeitgesetz festgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen von elf zusammenhängenden Stunden ein Dorn im Auge. Diese Regelung sei „vollkommen aus der Zeit gefallen“.

Arbeitgeber und Beschäftigte müssten die Möglichkeit haben, die vereinbarte Arbeitszeit flexibel über die Woche zu verteilen. Dabei gehe es „nicht um Mehrarbeit, sondern um mehr Beweglichkeit“. Flexible Arbeitszeiten unterstützten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und erleichterten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Chancen für mehr selbstbestimmtes Arbeiten

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht durch die zunehmende Digitalisierung „Chancen für mehr selbstbestimmtes Arbeiten, für mehr Familienzeit und weniger Stress“.

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten müsse aber im Einklang mit dem Achtstundentag stehen, fordert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Schon heute stehe diese „extrem wichtige Grenze“, für viele Beschäftigte nur auf dem Papier, weil sie deutlich länger arbeiten und auch in der Freizeit oft erreichbar sein müssten.

Flexible Arbeitszeiten entlang des Achtstundentages organisieren

Arbeitstage, die länger als acht Stunden dauern, sind nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) keine seltene Ausnahme. Bei einer Umfrage hätten 2015 rund 34 Prozent der befragten Arbeitnehmer angegeben, einschließlich Pausen länger als neun Stunden bei der Arbeit zu sein.

Zeitweise Überschreitungen des Achtstundentags lässt das Arbeitszeitgesetz zu, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt nicht länger als acht Stunden gearbeitet wird.

Ist der Achtstundentag also ein Auslaufmodell? Keineswegs, sagt der Arbeitsmarktforscher Prof. Gerhard Bosch von den Universität Duisburg-Essen. „Der Achtstundentag ist so etwas wie die zweite Haut von uns allen und als Rhythmus in unserer Gesellschaft verankert.“ Er sei zum internationalen Standard geworden, „der auch heute noch absolut dominant ist“. Auch flexible Arbeitszeiten würden entlang des Achtstundentages organisiert.

Die Politik arbeitet an Reformen des Arbeitszeitgesetzes

Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten macht laut Baua Fortschritte, Es deute sich „eine zunehmende Vielfalt von Arbeitszeiten“ an. Die Arbeitszeitbefragung aus dem vergangenen Jahr zeige, dass die Beschäftigten im Vergleich zu 2015 „tendenziell etwas mehr Einfluss auf verschiedene Aspekte ihrer Arbeitszeitgestaltung haben“. Dies gelte unter anderem für die Anfangs- und Endzeiten des Arbeitstages.

Reformen des Arbeitszeitgesetzes stehen auf der politischen Tagesordnung. Union und SPD wollen laut Koalitionsvertrag über eine Öffnungsklausel „Experimentierräume“ für Unternehmen schaffen.

Auf Grundlage von Tarifverträgen soll in Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden können.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat aber bereits versichert: „Der Achtstundentag muss die Regel bleiben“, sagte er kurz nach Amtsantritt dem „Tagesspiegel“.


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