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Energiepauschale für Studierende kommt erst 2023

Auch Studierende sollen die Energiepauschale bekommen. Wann und wie das Geld fließen soll, war bisher aber offen.

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Student arbeitet am Notebook mit Ordnern und Papieren. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

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Berlin (dpa). Die mehr als drei Millionen Studierenden und Fachschüler in Deutschland werden die ihnen versprochene 200-Euro-Energiepreispauschale voraussichtlich im nächsten Jahr bekommen und sie vorher beantragen müssen. Das sieht ein erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz aus dem Bundesbildungsministerium vor. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor und wird nun innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern abgestimmt. Die Gesetzgebung soll nach den Plänen des Ministeriums Mitte Dezember abgeschlossen sein, das Gesetz im Januar in Kraft treten.

Pauschale auch für Teilzeitstudierende

Der Vorlage zufolge sollen alle, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind, Anspruch auf die 200 Euro Einmalzahlung haben. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.

Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zur Zeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren, nicht jedoch, wer für ein Promotionsstudium eingeschrieben ist.

Studierende müssen Pauschale beantragen

Bis das Geld fließt, wird es voraussichtlich noch ein bisschen dauern. Zunächst ist der Aufbau einer Plattform im Netz geplant, bei der Studierende und Fachschüler die 200 Euro beantragen können. Wann die Plattform online geht, wie sie heißen soll, welche Nachweise verlangt werden und andere Fragen müssen noch geklärt werden. Darum kümmert sich einem Sprecher des Bundesbildungsministeriums zufolge eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern. Dem Vernehmen nach soll die Seite aber sobald wie möglich im neuen Jahr startklar sein. Studierende und Fachschüler müssen die 200 Euro laut Gesetzentwurf dann bis spätestens 30. September nächsten Jahres beantragen.

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