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Entgelttransparenzgesetz zeigt wenig Wirkung

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern, wird noch immer kaum genutzt. Das soll durch gezielte Beratung geändert werden.

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Zwei Frauen im Büro mit Tablet und Planzeichnung. Bild: IMAGO / Westend61 / zerocreatives

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Berlin (dpa). Zwei Jahre nach der Einführung wird das Gesetz für mehr Lohngleichheit von Frauen und Männern kaum genutzt. Nur wenige Arbeitnehmer ergriffen die Chance, ihre Bezahlung mit der ihrer Kollegen zu vergleichen. Das geht aus einer Evaluation der Bundesregierung hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und die am Mittwoch im Bundeskabinett behandelt werden soll.

Nur vier Prozent der Beschäftigten in größeren Betrieben forderten demnach entsprechende Auskünfte ein. Zugleich hätten 45 Prozent der befragten Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten aber freiwillig ihre Strukturen überprüft.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Das Entgelttransparenzgesetz soll helfen, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Arbeitgeber müssen auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien und wie hoch sie Kollegen bezahlen, die einen ähnlichen Job machen. Das gilt allerdings nur in Betrieben mit mindestens 200 Angestellten und wenn mindestens sechs Kollegen des anderen Geschlechts ähnliche Aufgaben übernehmen wie der Antragsteller.

Das Gesetz und seine Möglichkeiten seien noch nicht bekannt genug, schreibt das Familienministerium in seinem Bericht. Das solle durch gezielte Beratung geändert werden.

Weitere Informationen

www.gesetze-im-internet.de
Entgelttransparenzgesetz

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