Ihre-Vorsorge Logo

EuGH: Niedrigerer Lohn für Leiharbeiter muss ausgeglichen werden

Urteil: Wenn ein Tarifvertrag für Leiharbeiter einen geringeren Lohn vorsieht, haben sie Anspruch auf andere Vorteile.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Menschen in Lager verpacken Kartons. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkeybusiness 2

© Nicht definiert

Luxemburg (dpa). Leiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-311721). Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland.

Sie erhielt den Angaben zufolge im Gegensatz zu den Stammarbeitnehmern in dem Unternehmen rund ein Drittel weniger Stundenlohn. Das war möglich, weil ihre Zeitarbeitsfirma nach einem Tarifvertrag zahlte. Die Frau verlangt nun die Zahlung der Differenz. Das Bundesarbeitsgericht legte den Fall dem EuGH vor. Dieser sollte klären, unter welchen Voraussetzungen ein Tarifvertrag vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern abweichen darf.

News und nützliche Tipps: kostenlos und werbefrei

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem kostenlosen und werbefreien Newsletter von ihre-vorsorge.de. Wir informieren Sie mit Tipps, Ratgebern und aktuellen Meldungen zu den Themen Rente, Finanzen/Altersvorsorge, Soziales und Gesundheit – auf Wunsch täglich oder wöchentlich.

Ausgleich durch Freizeit möglich

Der EuGH stellte dafür nun klare Regeln auf: Wenn ein Tarifvertrag einen niedrigeren Lohn für Leiharbeiter vorsieht, müssen ihnen im Gegenzug andere wesentliche Vorteile gewährt werden. Das könnte zum Beispiel zusätzliche Freizeit sein. Andernfalls wären Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nicht gut genug geschützt. Dem EuGH zufolge ist das eine Einzelfallentscheidung. Außerdem müssen die EU-Staaten dem Gerichtshof zufolge dafür sorgen, dass Tarifverträge wirksamen von Gerichten kontrolliert werden.

Die Regeln zur Leiharbeit sind immer wieder Thema vor dem EuGH. Erst im März entschieden die Luxemburger Richter, dass man nicht unbedingt Anspruch auf eine Festanstellung bei einer Firma hat, wenn man jahrelang als Leiharbeiter den gleichen Job bei einem Unternehmen macht.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Kein Alkohol mehr an Bahnhöfen und die Uhren werden wieder umgestellt: Der neue Monat bringt Änderungen in verschiedenen Bereichen vom Garten bis zur Vorsorge.

Time
3 Minuten

Nach den jüngsten Landtagswahlen wollten Kanzler Merz und die Union eigentlich Tempo bei den angekündigten Sozialreformen machen. Bei der Pflege hakt es nun allerdings gewaltig.

Time
3 Minuten

Kommt sie früher oder später? Die geplante Pflegereform wird zu einem neuen großen Streitpunkt zwischen Union und SPD. Die Pflegekassen warnen vor den Folgen eines Reformstopps.

Time
2 Minuten

Wer sich das Wohnen nicht mehr leisten kann, kann einen staatlichen Zuschuss bekommen. Wie haben sich Haushalte und Ausgaben im vergangenen Jahr entwickelt?

Time
2 Minuten

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Time
2 Minuten

Eine Frau fordert das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege. Das Gericht spricht ihr zwar mehr Geld zu, aber nicht so viel wie ihr Kollege verdient. Das ist die Begründung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026