Ihre-Vorsorge Logo

Ferienjob: Was Minderjährige beachten müssen

Arbeitszeiten, Versicherung und Verdienstgrenzen: Diese Regeln gelten für Jobs neben der Schule und in den Ferien.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Kellnerin in einem Restaurant. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wollen Jugendliche neben der Schule oder in den Ferien arbeiten, sollten sie und ihre Eltern auf ein paar Dinge achten. Denn bis zum 18. Geburtstag stehen sie unter besonderem Schutz im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Arbeitszeiten beachten

Kinder unter 13 Jahren dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht arbeiten. Danach ist mehr möglich: Mit Einwilligung der Eltern dürfen Schüler ab 13 Jahren zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten.

Allerdings sind Kindern zwischen 13 und 15 Jahren nur leichte Aushilfstätigkeiten erlaubt, etwa Babysitten in einem Privathaushalt oder Zeitungen austragen, erklärt die Stiftung Warentest in der „Finanztest“ (10/2022).

Erst ab 15 Jahren dürfen Jugendliche laut Jugendschutzgesetz einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. In der Regel sind höchstens acht Stunden am Tag erlaubt – in Ausnahmefällen sind bis zu achteinhalb Stunden möglich.

Sind Minderjährige noch schulpflichtig, dürfen sie in den Ferien unter Umständen mehr Stunden arbeiten. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nur für vier Wochen im Jahr.

Insgesamt dürfen Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dauert die Tätigkeit sechs Stunden oder mehr, ist eine Stunde Pause Pflicht.

Versicherungsschutz und Verdienstgrenzen

Auch versicherungsrechtliche Aspekte sollten Minderjährige im Blick behalten. Damit die gesetzliche Unfallversicherung greift, sollte der Arbeitgeber Jugendliche bei der Minijobzentrale anmelden. Das gilt auch für Tätigkeiten in privaten Haushalten, schreibt „Finanztest“.

Einen Anspruch auf Mindestlohn haben Minderjährige nicht. Verdienen Schüler im Schnitt weniger als 485 Euro im Monat (2023), sind sie in der Regel weiter über die Familienversicherung der Eltern abgesichert.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Jugendliche auch mehr als 520 Euro pro Monat verdienen, allerdings darf der Ferienjob dann höchstens drei Monate oder 70 Tage im Jahr dauern – denn nur dann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026