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Finanzielle Unterstützung für Urlaub als Pflegende

Auch pflegende Angehörige brauchen Urlaub. Sie können bei der Krankenkasse finanzielle Unterstützung für ihre Vertretung beantragen.

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Älteres Paar zuhause-auf Sofa mit Finanzberater. Bild: IMAGO / Shotshop

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Berlin (dpa/tmn). Wer einen Angehörigen pflegt, investiert viel Energie und Fürsorge. Ein Urlaub ist da eine willkommene Gelegenheit zum Kraft tanken. Den Pflegebedürftigen möchte man während seiner Abwesenheit aber auch gut versorgt wissen. Bei der Pflegekasse lässt sich dafür finanzielle Unterstützung beantragen. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung (UPD) hin.

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse für einen bestimmten Maximalzeitraum und bis zu einem gewissen Maximalbetrag Kosten für eine Kurzzeitpflege im Pflegeheim oder für eine Ersatzpflegekraft, die sich im häuslichen Umfeld um den Angehörigen kümmert.

Kurzzeitpflege im Heim bis zu acht Wochen im Jahr

Für die Kurzzeitpflege gilt: Sie lässt sich beantragen, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht. Für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr kann man sie in Anspruch nehmen, die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Und wer die Mittel aus der Verhinderungspflege nicht ausschöpft, kann diesen Betrag auf maximal 3.224 Euro verdoppeln.

Verhinderungspflege zuhause für sechs Wochen pro Jahr

Bei einer Verhinderungspflege kümmert sich eine Ersatzpflegekraft um den Angehörigen. Voraussetzung neben dem Pflegegrad 2 ist, dass diese Person mindestens seit einem halben Jahr in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt wurde. Diese Form der Pflege wird für sechs Wochen pro Jahr von der Pflegekasse bewilligt – oder stundenweise. Dafür werden bis zu 1.612 Euro pro Jahr erstattet. Und wer das Kurzzeitpflege-Budget nicht ausschöpft, kann die Summe auf bis zu 2.418 Euro aufstocken.

Gut zu wissen:

Bei der Kurzzeitpflege sollten sich Pflegende mit ausreichend Vorlauf um eine Einrichtung kümmern, rät die UPD. Sie muss zudem im Voraus beantragt werden. Bei der Verhinderungspflege geht das auch nachträglich.


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