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Gesetz für stabile Krankenkassenbeiträge kann kommen

Die Koalition will verhindern, dass Versicherte 2026 noch mehr für die Krankenkasse zahlen müssen. Für ein zunächst ausgebremstes Sparpaket ist jetzt eine Lösung da. Doch hat es auch breite Wirkung?

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Hand hält eine Gesundheitskarte über einer Computertastatur. Bild: IMAGO / imagebroker / imago stock&people

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Berlin (dpa). Ein Sparpaket zum Stabilisieren der Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr kann in letzter Minute kommen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich auf einen Kompromiss in der Streitfrage einer Ausgabenbremse bei den Kliniken. Der Weg für das von den Ländern zunächst gestoppte Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist damit geebnet. Bundesrat und Bundestag sollen die Lösung an diesem Freitag noch billigen. Krankenkassen und Opposition bezweifeln, dass Erhöhungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 damit tatsächlich abgewendet werden.

Die Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, sprach von einem “guten Kompromiss”. Die SPD-Politikerin sagte, sie rechne mit einer Zustimmung im Bundesrat, da die Länder im Ausschuss der Lösung zugestimmt hätten. Auf Widerstand gestoßen waren geplante Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken, die den Großteil des Pakets von zwei Milliarden Euro ausmachen. Dafür soll der Anstieg ihrer Vergütungen 2026 auf tatsächliche Kostensteigerungen begrenzt werden.

Der Bundesrat schickte das vom Bundestag beschlossene Gesetz deswegen im November in den Vermittlungsausschuss. Schwesig sagte, für die Länder sei es von Anfang an wichtig gewesen, dass die Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro “nicht dauerhaft wirksam sind, sondern einmalig”. Warken begrüßte die Zustimmung zum Kompromiss, der diesem Ansatz der Länder entgegenkomme.

Sparwirkung des Gesetzes auf 2026 begrenzt

Die Ministerin hatte dazu einen Lösungsvorschlag eingebracht, der darauf zielt, die Sparwirkung auf 2026 einzugrenzen. Die Bremse für die Vergütungen der Kliniken im nächsten Jahr soll damit nicht zu einer niedrigeren Ausgangsbasis für Vergütungsregelungen in den Folgejahren führen. Die Basis solle daher ab 2027 “wieder künstlich erhöht” werden, wie Hendrik Hoppenstedt (CDU), der Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses für die Bundestagsseite, erläuterte. Das Gremium kam zu seiner ersten Sitzung in dieser Wahlperiode zusammen.

Umgesetzt werden soll nun eine Änderung im Spargesetz. Außerdem gab die Bundesregierung eine Protokollerklärung zu dem Kompromiss ab. Warken sagte, es gehe jetzt um eine kurzfristige Sparmaßnahme, um eine ermittelte Lücke von zwei Milliarden Euro zu schließen. Dies soll den Druck für Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2026 vermindern. Der Kompromiss sei aber kein Präjudiz für Maßnahmen zur weiteren Stabilisierung der Beiträge, machte die Ministerin deutlich. Für 2027 sei ein Paket mit Sparbeiträgen “aller Bereiche” geplant.

Grüne: “Buchhaltungstrickserei”

Der Grünen-Gesundheitsexperte im Bundestag, Janosch Dahmen, kritisierte, Warkens vermeintliches Sparpaket sei am Ende vor allem ein politischer Totalschaden. “Statt echter Einsparungen wird hier ein komplizierter Verschiebebahnhof organisiert”, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Kliniken gäben den Kassen faktisch eine Art Kredit für 2026, den sie ab 2027 inklusive Zins und Zinseszins zurückerhalten. “Das ist keine Konsolidierung, sondern Buchhaltungstrickserei mit noch größeren Finanzlöchern der Kassen ab 2027.”

Dahmen warnte, für die Beitragszahler bedeute das trotz aller Versprechen von Warken steigende Beiträge - und für die Kliniken monatelange finanzielle Unsicherheit. “Gerade kleinere Häuser in strukturschwachen Regionen haben in dieser Zeit teilweise ihre Kreditlinien von ihren Hausbanken gekündigt bekommen oder nur noch zu schlechteren Konditionen erhalten.”

Höhere Beiträge schon absehbar?

Die Krankenkassen müssen in diesen Tagen ihre Zusatzbeiträge für 2026 festlegen, die sie je nach ihrer Finanzlage ermitteln. Im Schnitt liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent. 

Kassenvertreter warnen, dass auch mit dem Sparpaket Anhebungen 2026 absehbar seien, da viele Kassen Reserven auf Mindestwerte auffüllen müssen. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Mitglieder. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

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