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Große Defizite beim Durchsetzen des Mindestlohns

Bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund weiterhin große Defizite bei der Umsetzung.

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Menschen in Lager verpacken Kartons. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkeybusiness 2

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Berlin (dpa). Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht noch immer große Defizite bei der praktischen Durchsetzung des Mindestlohns. "Insgesamt 1,8 Millionen Beschäftigte werden um den gesetzlichen Mindestlohn betrogen. Nimmt man noch die Branchenmindestlöhne hinzu, sind es sogar 2,2 Millionen Menschen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch).

Beschäftigte müssen häufig länger arbeiten als vertraglich vorgesehen

Häufig würden Arbeitgeber ihre Beschäftigten länger arbeiten lassen als vertraglich vorgesehen sei. "Nach geltendem Recht sind die Unterlagen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit für Arbeitgeber viel zu leicht manipulierbar", kritisierte Körzell. Zugleich sprach er sich für eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro aus. Aktuell liegt er bei 9,19 Euro.

VdK-Präsidentin fordert einen Mindestlohn von über 12,80 Euro

Der Sozialverband VdK forderte den Gesetzgeber auf, entschlossen gegen "Tricksereien" durch Arbeitgeber vorzugehen. Dazu seien bessere Kontroll- und Sanktionsmechanismen nötig, mahnte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Mittwoch. Sie verlangte zudem einen Mindestlohn von über 12,80 Euro, damit Arbeitnehmer eine Rente oberhalb der Grundsicherung erhielten.

Mindestlohn ist keine Grundsicherung gegen Armut

Der Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, wehrt sich dagegen gegen den Vorstoß der SPD, den Mindestlohn auf mindestens zwölf Euro zu erhöhen, damit die Bezieher im Alter von ihrer Rente leben können. "Das ist ein völlig anderes Konzept und wäre eine Kriegserklärung an die Tarifvertragsautonomie", sagte Kampeter der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwoch). Der Mindestlohn sei keine Grundsicherung gegen Armut. "Aufgabe des Staates ist es, durch eine Grundsicherung das Existenzminimum abzudecken, falls die Rente nicht ausreicht."


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