Ihre-Vorsorge Logo

Habe ich Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Schwierig wird es allerdings, wenn sich die Beteiligten im Nachhinein uneinig sind. Deshalb sollten Sie Ihre Rechte kennen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Handshake zwischen Frau und Mann in Busineskleidung. Bild: IMAGO / Westend61 / Bartek Szewczyk

© Nicht definiert

Bremen (dpa/tmn). Eine kurze Absprache und los geht's mit dem Arbeitsverhältnis? Das ist tatsächlich erlaubt, allerdings vor allem dann ungünstig, wenn es zu einem Streit oder noch schlimmer zu einer Klage kommt. Vor Gericht müssen die Streitparteien die Vereinbarungen, auf die sie sich berufen, nämlich beweisen. 

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schafft für alle Parteien Klarheit und ist deshalb unbedingt zu empfehlen, informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen im Magazin «BAM» (Ausgabe November/Dezember 2025). Doch es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet. 

Wesentliche Vertragsbedingungen müssen schriftlich festgehalten werden

Aber: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich oder in Textform elektronisch ausgehändigt oder übermittelt zu bekommen – bis spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. 

Zu den wesentlichen Vertragsbedingungen gehören unter anderem: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit, Arbeitszeit und ein Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Befristungen müssen bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses niedergeschrieben werden.

Alle wesentlichen Vertragsbedingungen finden sich im Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (kurz: Nachweisgesetz).

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026