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Hartz IV: Jobcenter fordern fast 2,6 Milliarden Euro zurück

Wenn Leistungen vorläufig gezahlt wurden, können sie zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass gar kein Anspruch bestand.

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Schilder Jobcenter und Arbeitsagentur. Bild: IMAGO / Fotostand / K. Schmitt

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Berlin (dpa). Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr fast sechs Millionen Mahnverfahren eingeleitet, um zu viel gezahlte Hartz-IV-Leistungen zurückzufordern. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, gab es 5,7 Millionen Fälle, in denen Mahnungen verschickt und insgesamt 2,59 Milliarden Euro an Hartz-IV-Leistungen zurückgefordert wurden.

Im Bereich Arbeitslosengeld I gab es 705.000 Mahnverfahren und Rückforderungen in Höhe von rund 485 Millionen Euro. Die Zahlen liegen auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

Unterschiedliche Gründe für zu viel gezahlte Leistungen

Die Jobcenter fordern Betroffene in verschiedenen Fällen zur Rückerstattung von Geld auf. Das kann der Fall sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse verbessert haben durch eigene Einnahmen oder wenn im Haushalt Personen neu dazugekommen sind und zum gemeinsamen Einkommen beitragen.

Auch wenn Leistungen vorläufig gezahlt wurden, können sie zurückgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass gar kein Anspruch bestand. In wie vielen Fällen aus den Mahnverfahren am Ende Vollstreckungsverfahren wurden, dazu hat die Bundesregierung den Angaben zufolge keine Daten.

Anzahl der Verfahren unverändert, Summen aber deutlich höher

Die Anzahl der Verfahren zur Rückforderung von Arbeitslosengeld I und Hartz-IV-Leistungen hat sich in den vergangenen Jahren kaum erhöht. Allerdings sind die zurückgeforderten Summen deutlich gestiegen: von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf gut 3 Milliarden Euro im Jahr 2018.


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