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Heizkostenzuschuss: Wer, wann und wie?

Mit einem Zuschuss zu den Heizkosten will die Bundesregierung Bürgern unter die Arme greifen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Berlin (dpa). Wenn im Sommer die Heizkosten-Abrechnung im Briefkasten liegt, droht vielen Verbrauchern ein Schock. Im vergangenen Jahr sind die Preise für Heizöl, Strom und Gas nahezu explodiert – mit der Nebenkostenabrechnung für 2021 müssen viele also eine saftige Nachzahlung fürchten. Um die Belastung wenigstens für Geringverdiener aufzufangen, wollen SPD, Grüne und FDP ihnen einen einmaligen Zuschuss zahlen.

Wer soll den Zuschuss bekommen?

Profitieren sollen vor allem die Bezieher von Wohngeld, also Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die Ampel-Regierung will aber auch Studenten mit Bafög, Empfänger von Aufstiegs-Bafög und Auszubildende unterstützen, die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Bei den Wohngeld-Empfängern ist Voraussetzung, dass sie die Sozialleistung in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang bezogen haben oder beziehen.

Wie hoch wird der Zuschuss sein?

Das hängt davon ab, mit wie vielen Personen man zusammenwohnt – denn es wird angenommen, dass in einer kleinen Single-Wohnung weniger geheizt werden muss als bei einer Familie. Wer alleine wohnt und Wohngeld bezieht, soll einmalig 135 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro. Für jede zusätzliche Person im Haushalt gibt es weitere 35 Euro. Für Studentinnen, Studenten und Azubis sind pauschal 115 Euro pro Person vorgesehen.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Das Geld soll spätestens dann auf dem Konto sein, wenn im Sommer die Nachzahlung ansteht, das hat Bauministerin Geywitz versprochen. Konkret soll das Gesetz am 1. Juni in Kraft treten. Die meisten Haushalte werden die Förderung automatisch mit dem Wohngeld oder der Berufsausbildungshilfe überwiesen bekommen. Auf andere Sozialleistungen wird der Zuschuss nicht angerechnet.

Was ist mit Haushalten, die kein Wohngeld bekommen?

Auch wer kein Wohngeld bekommt, kann die hohen Energiepreise schmerzhaft zu spüren bekommen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben deshalb in Aussicht gestellt, dass die Ökostrom-Umlage für die Verbraucher früher wegfallen könnte als geplant. Schon zur Jahresmitte könnte die EEG-Umlage von der Stromrechnung gestrichen werden - laut Lindner eine „Milliardenentlastung für Familien, die Rentnerin, den Empfänger von Bafög oder Grundsicherung und Mittelstand und Handwerk“. Die Umlage soll dann allerdings aus dem Bundeshaushalt, also mit Steuergeld finanziert werden.

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