Ihre-Vorsorge Logo

Homeoffice: Anspruch für alle?

Wenn ein Mitarbeiter von daheim aus arbeiten darf, dürfen alle anderen das auch – oder? Nicht unbedingt, erklärt ein Experte.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Berlin (dpa/tmn). Arbeitet ein Kollege im Homeoffice, möchten andere Mitarbeiter das oft auch. Aber lässt sich alleine daraus ein Anspruch ableiten?

„Nein”, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. „Aktuell gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice.” Allenfalls in Sonderfällen könne sich nach Stimmen in der Rechtsprechung zum Beispiel für Menschen mit Behinderung aus dem Sozialgesetzbuch ein solcher Anspruch ergeben.

Im Rahmen der Gleichbehandlung könnte sich ein Anspruch ergeben

Möglicherweise können Arbeitnehmer in einem solchen Fall aber den Anspruch auf Homeoffice unter dem Aspekt der Gleichbehandlung durchsetzen. „Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel acht Mitarbeitern mit ähnlichem Profil im Unternehmen Homeoffice gestattet und zwei weiteren nicht, könnte es für den Arbeitgeber auch rechtlich schwierig werden, diese Ungleichbehandlung zu begründen”, sagt Meyer.

Homeoffice nur für bestimmte Arbeitnehmergruppen?

Ist Homeoffice aber zum Beispiel bestimmten Arbeitnehmergruppen, etwa ausschließlich Führungskräften oder Vertriebsmitarbeitern vorbehalten, sei das gerechtfertigt. Für andere Mitarbeiter entsteht daraus kein Anspruch auf Gleichbehandlung.

Kommt der Aspekt der Gleichbehandlung ins Spiel, handelt es sich Meyer zufolge aber immer um eine Einzelfallabwägung. „Darf einer von 100 Mitarbeitern im Homeoffice arbeiten, lässt sich daraus kaum ein Anspruch auf Homeoffice für die anderen 99 Mitarbeiter ableiten”, so Meyer. „Bei 98 von 100 Mitarbeitern im Homeoffice sieht dies aber anders aus.”

Zur Person: Peter Meyer

Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Geburtenrückgang macht sich an den Schulen früher bemerkbar als noch vor einem Jahr prognostiziert. Die Schülerzahl sinkt nach Daten der Bildungsministerien bereits ab 2029.

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026