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Immer mehr Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können vom Staat Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Die Rückholquote fällt niedrig aus.

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Ältere Erzieherin in der Kita zeigt Kindern eine Gitarre. Bild: IMAGO / Westend61 / Mareen Fischinger

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Berlin (dpa). Seit der Reform des Unterhaltsvorschusses bekommen immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland diese staatliche Leistung. Das geht aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag) vorliegt.

Unterhaltsvorschuss wird auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet

Demnach wurde Ende September 2018 für rund 780.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss gezahlt. Ein Jahr zuvor waren es noch 520.000 gewesen. Rund 360.000 Kinder und Jugendliche – und damit fast die Hälfte – bezogen zusätzlich Hartz-IV-Leistungen, auf die der Unterhaltsvorschuss vollständig angerechnet wird.

Wenn man vom Ex-Partner keinen Unterhalt bekommt, springt der Staat ein

Alleinerziehende können vom Staat Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Zum 1. Juli 2017 war die Regelung ausgeweitet worden. Das Alter, bis zu dem der Staat für den Unterhalt aufkommt, wurde von 12 auf 18 Jahre angehoben. Zudem entfiel die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre.

Wer ist in Hartz-IV-Fällen zuständig: Jobcenter oder Jugendamt?

Linken-Expertin Zimmermann kritisiert die Praxis, den Unterhaltsvorschuss auf Hartz-IV-Leistungen anzurechnen. „Es ist haarsträubend, wenn sich die Jugendämter mit Anträgen der Jobcenter herumschlagen müssen, die nur darauf abzielen, Kosten bei Hartz IV einzusparen“, sagte sie dem RND.

Kinder, die auf das Geld dringend angewiesen seien, müssten monatelang auf die Bewilligung der Anträge warten. „Das System der Familienleistungen gehört deshalb insgesamt auf den Prüfstand“, forderte Zimmermann.

Die Rückholfquote liegt bei unter 20 Prozent

Von dem gezahlten Vorschuss wird regelmäßig nur ein kleiner Teil wieder eingetrieben. Die sogenannte Rückholquote – überwiegend bei säumigen Vätern – lag zuletzt bei unter 20 Prozent. Oft ist nichts zu holen – etwa wenn die Väter Sozialhilfe beziehen oder wenn das Kind ein Halbwaise ist.


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