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In der Krise auf Gehalt verzichten – geht das?

Vorübergehend mit weniger Gehalt arbeiten, kann den Job retten. Aber das ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Besprechung zwischen Mann und Frau im Büro mit Unterlagen. Bild: IMAGO / Westend61 / Florian Küttler

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Berlin (dpa/tmn). In Folge der Corona-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen zu kämpfen. Da möchte manch Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber entgegenkommen – und freiwillig auf Teile des Gehalts verzichten. Ist das möglich?

Grundsätzlich ja, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Es gäbe jedoch wie fast immer im Arbeitsrecht auch ein „Aber“. Gilt für das Arbeitsverhältnis ein Vergütungstarifvertrag, können Arbeitnehmer nicht einfach so auf einen Teil ihres Gehalts verzichten. „Vorher müssten die Tarifvertragsparteien, also Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, zustimmen“, erklärt Meyer.

Betriebsrat hat ein Mitspracherecht

Gibt es keinen Tarifvertrag, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber zum Beispiel darauf einigen, dass der Arbeitnehmer statt 18 Euro nur noch 17 Euro Stundenlohn bekommt. In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser bei Entscheidungen zur Reduzierung der geltenden Vergütung aber auch ein Mitspracherecht.

Nicht zulässig wäre es dem Fachanwalt zufolge, wenn die neu vereinbarte Vergütung unterhalb des Mindestlohns liegt. „Das ist aber ein ziemlich theoretischer Fall. Eher werden sich die Parteien darauf einigen, dass zum Beispiel das Urlaubsgeld oder das 13. Gehalt entfällt.“

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