Berlin (dpa/tmn). Arbeitnehmer haben im Fall einer Insolvenz gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch auf Insolvenzgeld, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das gelte für die letzten drei Monate, bevor der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Konkret heißt das: „Arbeitnehmer können zumindest drei Monate, nachdem der Arbeitgeber die Zahlungen eingestellt hat, weiterarbeiten – ohne befürchten zu müssen, am Ende keine Bezahlung zu erhalten.“
Arbeitsverhältnis bleibt trotz Insolvenz bestehen
Außerdem wichtig zu wissen: „Eine Insolvenz des Arbeitgebers beendet nicht automatisch das Arbeitsverhältnis“, erklärt Bredereck. Der Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter hat jedoch erleichterte Bedingungen, Arbeitnehmern zu kündigen.
„Aber auch während eines Insolvenzverfahrens können Arbeitnehmer eine Kündigung angreifen“, erklärt Bredereck. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte das der Empfehlung des Fachanwalts auch immer tun. Im besten Falle bekommen Arbeitnehmer zumindest noch eine Abfindung.
Und: Nicht bei jeder Betriebsstilllegung handelt es sich auch direkt um eine Insolvenz. Bevor Arbeitnehmer sich auf Deals mit dem Arbeitgeber, auf einen Aufhebungsvertrag oder gar eine Kündigung einlassen, sollten sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten prüfen, wie groß das Risiko wirklich ist, dass der Arbeitgeber tatsächlich zahlungsunfähig wird.
