Ihre-Vorsorge Logo

Jobcenter muss keinen Stromzähler für Warmwasser zahlen

Landessozialgericht: Anspruch ergibt sich aus geltender Rechtslage nicht. Mann hatte erklärt, die Warmwasserpauschale reiche in seinem Fall nicht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Stromzähler. Bild: IMAGO / MiS

© Nicht definiert

Celle (dpa/lni). Jobcenter müssen nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht die Kosten für einen separaten Stromzähler für die Warmwasserbereitung zahlen. Ein solcher Anspruch ergebe sich aus der geltenden Rechtslage nicht, urteilten die Richter in Celle laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss und wiesen damit den Antrag eines Mannes aus Seevetal zurück. Der 63-Jährige hatte das Angebot eines Elektrikers in Höhe von 700 Euro für den Einbau eines Drehstromzählers beim Jobcenter Harburg vorgelegt (Aktenzeichen: L11 AS 415/22).

Er wollte die Kosten dafür vom Amt bezahlen lassen, weil die gesetzliche Warmwasserpauschale in seinem Fall nicht ausreiche und nach neuer Rechtslage die höheren Kosten für Warmwasser nur noch erstattet werden könnten, wenn der Verbrauch durch einen Zähler nachgewiesen werde. Wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygieneregeln gebe es einen erhöhten Bedarf nach warmem Wasser.

Sozialrichter: Kaltes Wasser ist ausreichend zum Händewaschen

Das Jobcenter und die Sozialrichter wiesen diesen Antrag allerdings zurück. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Warmwasserpauschale grundsätzlich ausreiche, hieß es im Beschluss des Gerichts. Eine Regelung über Messeinrichtungen gebe es nicht. Auch mit Blick auf die Pandemie ließen sich keine höheren Kosten herleiten, weil nach der Auffassung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kaltes Wasser zum Händewaschen völlig ausreichend sei.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026