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Jobcenter verhängen deutlich mehr Kürzungen beim Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht und nicht mit dem Jobcenter kooperiert, dem können die Bezüge gekürzt werden. Die Jobcenter machten davon im vergangenen Jahr häufiger Gebrauch.

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Schild Jobcenter mit Öffnungszeiten.

© Nicht definiert

Nürnberg (dpa). Die Jobcenter in Deutschland haben im vergangenen Jahr bei Verstößen von Bürgergeld-Beziehern deutlich härter durchgegriffen. Im Jahr 2024 seien rund 369.200 Leistungsminderungen ausgesprochen worden, teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit. Das bedeute einen Anstieg von 63 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Häufigster Grund waren mit mehr als 86 Prozent der Fälle Meldeversäumnisse.

Kürzungen beim Bürgergeld mussten nach Angaben eines Sprechers zwischen Januar und Dezember 185.616 Personen hinnehmen. Im Durchschnitt wurden 62 Euro gekürzt. Damit ist nur ein kleiner Kreis der Bürgergeld-Bezieher betroffen. Die Minderungen betreffen weniger als ein Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher. 

Die Jobcenter kürzen die Leistungen bei Verstößen - etwa dem Versäumen von vereinbarten Terminen - zunächst um zehn Prozent, in Wiederholungsfällen auch um 20 oder 30 Prozent. Wer eine zugewiesene Arbeitsstelle willentlich nicht antritt, dem kann auch eine Reduzierung auf null drohen.

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