Ihre-Vorsorge Logo

Jobsuche: Muss ein Foto in die Bewerbung?

Junge Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte haben bei Bewerbungen trotz gleicher Qualifikationen oft weniger Chancen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Blaue Bewerbungsmappe mit Stift. Bild: IMAGO / Panthermedia / nordheide foto

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Der Name klingt nach Migrationshintergrund, die junge Frau will sicherlich bald ein Kind, der Mann im Rollstuhl schafft die Arbeit bestimmt nicht – gängige Vorurteile, mit denen viele Bewerberinnen und Bewerber zu kämpfen haben und durch die sie diskriminiert werden. Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist Diskriminierung im deutschen Arbeitsmarkt immer noch weit verbreitet. Rund ein Viertel der Diskriminierungserfahrungen im Arbeitsleben werden den Angaben zufolge während der Arbeitssuche und Bewerbung gemacht. Anonymisierte Bewerbungsverfahren könnten Abhilfe schaffen – setzen sich in Deutschland aber seit Jahren nicht flächendeckend durch. „Nachholbedarf gibt es aus unserer Sicht bei privaten Unternehmen“, sagt Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle.

Anonymisierung des Verfahrens verhindert Diskriminierung

In Deutschland verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung auf allen Ebenen des Arbeitslebens. Das herkömmliche deutsche Bewerbungsverfahren mache es aber vor allem jungen Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte besonders schwer, zum Zug zu kommen, sagt Franke. Das belegten viele Studien und auch die Beratungsanfragen bei der Bundesstelle.

Anonymisierte Bewerbungsprozesse setzten genau hier an: Sie seien ein Instrument, um Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten, erklärt Vera Egenberger vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Persönliche Informationen der Bewerber wie etwa Name, Alter oder Adresse werden dabei von den Qualifikationen abgekoppelt. „Der Bewerber wird zur Nummer.“

Eine Auswahl finde daher rein auf Basis der Kompetenzen statt. So habe jeder die Chance, bis zum Bewerbungsgespräch zu kommen, sagt die Expertin für den Bereich Migration und Antirassismuspolitik. „Mehrere Pilotprojekte haben gezeigt, dass das Verfahren leicht umzusetzen ist und Benachteiligungen beim ersten Schritt im Bewerbungsverfahren minimieren kann“, sagt Franke.

Aussehen und Namen sind immer noch Auswahlkriterien

In Deutschland ist es trotzdem noch nicht Usus. Üblich seien nicht-anonyme Bewerbungen, bei denen auch die persönlichen Faktoren immer noch als Auswahlkriterium angesetzt werden, sagt Egenberger. Eins der zentralen Probleme dabei: Das Foto, das hierzulande nahezu standardmäßig zu einer Bewerbung gehört und der Expertin zufolge Raum für Vorurteile und Diskriminierungen bietet.

Auch die Antidiskriminierungsstelle kritisiert diese gängige Praxis. International seien Bewerbungsverfahren beispielsweise mit Foto seit vielen Jahren nicht mehr üblich. Besonders im angelsächsischen Raum seien standardisierte Verfahren wie das anonymisierte Verfahren verbreitet.

Ein weiteres zentrales Problem bei nicht-anonymen Bewerbungen sieht Egenberger in der Bekanntgabe des Namens. In Deutschland würden oft Assoziationen aufgrund von Namen vorgenommen – hinsichtlich beispielsweise eines Migrationshintergrundes. Viele Deutsche hätten etwa einen polnischen oder türkischen Namen.

Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst

Trotz der weiterhin bestehenden Kritik habe sich in Deutschland in den vergangenen Jahren etwas getan in puncto diskriminierungsfreiere Bewerbungsverfahren, sind sich Franke und Egenberger einig. Bereits jetzt liefen Bewerbungsprozesse im öffentlichen Dienst, etwa in der Verwaltung von Ländern oder Städten, diskriminierungsfrei ab. Verwaltungen seien laut Egenberger erheblich weiter als private Firmen. Zwar handelten einige Firmen schon vorbildlich, das seien aber einzelne Ausnahmen. Franke sieht moderne Personalverwaltungen auf einem guten Weg. „Ich bin zuversichtlich, dass weitere Unternehmen folgen werden.“

Es gibt also Fortschritte, sagt Egenberger. „Aber längst nicht genug“. Für die Zukunft zeigt sie sich jedoch optimistisch: „Es gibt schon ein Gespür dafür, dass man etwas anders machen sollte. Aber es wird noch nicht praktiziert.“ Sie rechne damit, dass sich anonyme Bewerbungsverfahren in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren durchsetzen könnten.

Arbeitgeberverbände bevorzugen umfassende Information

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hingegen misst anonymisierten Bewerbungen in der betrieblichen Praxis keine wesentliche Rolle bei. „Bewerbungsverfahren sollen in ein erfolgreiches und möglichst nachhaltiges Arbeitsverhältnis führen“, teilt der BDA mit. „Die gegenseitige Grundlage für Vertrauen ist dabei umfassende Information, deshalb ist in Bewerbungsverfahren Transparenz in beide Richtungen so wichtig.“ Transparenz und eine klare Unternehmenspolitik trügen nachhaltiger gegen Diskriminierung bei als die anonyme Bewerbung.

Weitere Informationen

www.antidiskriminierungsstelle.de
Antidiskriminierungsstelle zu anonymisierten Bewerbungsverfahren

Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Wann Beschäftigte kommen und gehen, welche Internetseiten sie aufrufen, wie produktiv sie am Rechner sind: Technisch können Arbeitgeber heutzutage eine Menge kontrollieren. Aber dürfen sie das auch?

Time
2 Minuten

Kein Alkohol mehr an Bahnhöfen und die Uhren werden wieder umgestellt: Der neue Monat bringt Änderungen in verschiedenen Bereichen vom Garten bis zur Vorsorge.

Time
3 Minuten

Nach den jüngsten Landtagswahlen wollten Kanzler Merz und die Union eigentlich Tempo bei den angekündigten Sozialreformen machen. Bei der Pflege hakt es nun allerdings gewaltig.

Time
3 Minuten

Kommt sie früher oder später? Die geplante Pflegereform wird zu einem neuen großen Streitpunkt zwischen Union und SPD. Die Pflegekassen warnen vor den Folgen eines Reformstopps.

Time
2 Minuten

Wer sich das Wohnen nicht mehr leisten kann, kann einen staatlichen Zuschuss bekommen. Wie haben sich Haushalte und Ausgaben im vergangenen Jahr entwickelt?

Time
2 Minuten

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026