Ihre-Vorsorge Logo

Jobsuche: Wann muss ich mein Alter mitteilen?

Im Bewerbungsgespräch kann die uncharmante Frage nach dem Alter aufkommen. Was tun, wenn man das nicht verraten möchte?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Besprechung zwischen Mann und Frau im Büro mit Unterlagen. Bild: IMAGO / Westend61 / Florian Küttler

© Nicht definiert

Köln (dpa/tmn). Mitte 30, über 50, um die 60? Man ist so alt, wie man sich fühlt, heißt es oft. Gefragt wird man nach dem eigenen Geburtsdatum dennoch ab und an. Nicht immer muss man es angeben. Aber was gilt eigentlich am Arbeitsplatz?

Klar ist: Oft geben schon bei der Bewerbung für den Job die Angaben im Lebenslauf zu Ausbildung und Co. Auskunft über unser ungefähres Alter. Das Geburtsdatum in seinen Bewerbungsunterlagen zu nennen, ist aber nicht notwendig. Denn: „Im Bewerbungsverfahren muss das Alter nicht angegeben werden“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.

Das gilt auch dann, wenn das Gegenüber nachhakt. „Fragen hierzu dürfen wahrheitswidrig beantwortet werden“, so Oberthür. „Nur ganz ausnahmsweise ist die Frage nach dem Alter zulässig, wenn es etwa eine zulässige Höchstaltersgrenze gibt.“ Dann sollte man wahrheitsgemäß antworten.

Eine Höchstaltersgrenze ist nur in Ausnahmebereichen möglich, etwa bei Beamten oder Soldaten. Ansonsten verstoßen Stellenausschreibungen, die sich nur an Bewerberinnen und Bewerber eines bestimmten Alters richten, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Kein Entkommen bei betrieblicher Altersversorgung

Was ist, wenn man den Job erst einmal hat? „Ob das korrekte Geburtsdatum nach der Einstellung angegeben werden muss, ist umstritten“, so Oberthür, „nach meiner Auffassung aber zu bejahen, da das Geburtsdatum in Verbindung mit dem Namen für die Feststellung der Identität notwendig sein kann.“

Außerdem könnten der Fachanwältin zufolge besondere Leistungen die Kenntnis des Alters für den Arbeitgeber notwendig machen, etwa die betriebliche Altersversorgung. In diesem Fall wird man also nicht daran vorbeikommen, dem Arbeitgeber das Geburtsdatum mitzuteilen.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Time
3 Minuten

Arbeitgeber müssen den Mutterschutz schwangerer Mitarbeiterinnen sicherstellen. Doch was heißt das in der Praxis – und wann ist ein Beschäftigungsverbot sinnvoll?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026