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Kita bleibt zu: Können berufstätige Eltern einfach zu Hause bleiben?

Der Chef wartet schon, doch eine Notbetreuung ist nicht in Sicht – was tun?

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Mutter steht in Businesskleidung mit ihrem Kleinkind auf dem Arm vor einem Laptop.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wenn die Kita wegen eines Streiks geschlossen bleibt, und auch keine Notbetreuung möglich ist, müssen berufstätige Eltern zunächst alles versuchen, ihre Kinder anderweitig betreuen zu lassen. Das erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.

Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden und der Arbeitnehmer kann zu Hause bleiben. „Grundsätzlich besteht in diesem Fall auch ein Anspruch auf Vergütung“, so der Fachanwalt. Das ist in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt.

Tarifvertrag geht vor

Der Paragraf kann aber durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Bredereck empfiehlt daher immer eine enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber: „Vielerorts wird in solchen Fällen eine Arbeit im Homeoffice möglich sein.“

Darüber hinaus gilt: „Je länger der Streik angekündigt war, umso eher wird man annehmen, dass die Arbeitnehmer sich darauf einstellen konnten“, sagt Bredereck. Wer hier nicht für eine anderweitige Betreuung sorgt, müsse damit rechnen, am Ende keine Vergütung zu bekommen.


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