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KNAPPSCHAFT und Minijob-Zentrale unterstützen Betroffene der Hochwasserkatastrophe

Ob Stundung der Beiträge oder Kulanz bei Bescheinigungen – KNAPPSCHAFT und Minijob-Zentrale unterstützen die Opfer der Flutkatastrophe unbürokratisch.

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Bochum (drv). Durch die verheerenden Hochwasserschäden in verschieden Gebieten Deutschlands sind viele Sachschäden entstanden. Existenzen sind dadurch bedroht – oder schlimmer, vernichtet – worden und der Verlust von Menschenleben ist zu beklagen.

Die KNAPPSCHAFT und die Minijob-Zentrale lassen die Betroffenen in dieser schlimmen Zeit nicht alleine. Daher wird allen Beitragszahlern, die durch diese Katastrophe ihre Beiträge an die KNAPPSCHAFT und die Minijob-Zentrale aktuell nicht entrichten können, im Rahmen von Beitragsstundungen unbürokratisch und schnell Hilfe angeboten. Das bedeutet, dass Betroffene ihre Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt entrichten können. Wer diese Hilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitgeber:



Tel.: 0355 2902 70799 

kbs.de/firmenkontakt

minijob-zentrale.de/kontakt



 

Versicherte:



Tel.: 0234 304 19480

knappschaft.de

Zudem geht die KNAPPSCHAFT davon aus, dass Kunden im Krankengeldbezug aufgrund des Hochwassers ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht rechtzeitig bei der KNAPPSCHAFT einreichen oder ärztlich feststellen lassen können. Bei Opfern der Flutkatastrophe wird auch hier individuell auf die Notsituation eingegangen.


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