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Krankheitsbedingte Kündigungen können Massenentlassung sein

Ein Arbeitgeber entlässt in kurzer Zeit mehrere Beschäftigte. Allerdings hätte er das der Arbeitsagentur melden müssen.

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Menschenmenge strömt auf ein Paragraf-Zeichen zu.

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Düsseldorf (dpa). Entlässt ein Unternehmen in größerem Umfang Mitarbeiter wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten, muss dies der Bundesagentur für Arbeit als Massenentlassung angezeigt werden. Geschieht dies nicht, sind die Kündigungen unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und am Freitag mitgeteilt (Aktenzeichen: 10 Ca 7888/20).

Massenentlassungen sind anzeigepflichtig

Ein Dienstleistungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern hatte innerhalb eines Monats 34 Beschäftigten aus krankheitsbedingten Gründen gekündigt. Ab 30 Kündigungen sei dies als Massenentlassung anzeigepflichtig, bei kleineren Unternehmen auch deutlich eher.

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