Ihre-Vorsorge Logo

Kündigung: Was passiert mit schon genommenem Urlaub?

Wer den gesamten Jahresurlaub gleich zu Beginn nimmt, muss bei einer Kündigung nicht zwingend Tage zurückzahlen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Nürnberg (dpa/tmn). Egal, ob es ein abgekartetes Spiel war oder sich einfach so ergeben hat: Wer seinen kompletten Jahresurlaub gleich zu Jahresanfang nimmt und anschließend kündigt, von dem kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht zurückfordern. Dies sei aber generell ein kompliziertes Thema, sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski aus Nürnberg - denn Urlaub ist nicht gleich Urlaub.

Erstmal müsse man unterscheiden zwischen gesetzlich vorgeschriebenem Urlaub und zusätzlichen Urlaubstagen, die sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Wer eine volle Stelle hat und mehr als sechs Monate beim gleichen Unternehmen arbeitet, hat immer zum Jahresanfang per Gesetz Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr - vorausgesetzt, er ist planmäßig über den 30. Juni hinaus bei der Firma beschäftigt.

Verträge unterscheiden sich

"Viele haben zusätzliche Urlaubstage und insgesamt sechs Wochen Urlaub", sagt Markowski. Diese zusätzlichen Urlaubstage seien im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgeschrieben. Durch Abweichungen in einem Tarifvertrag könne die gesetzliche Urlaubsregelung ersetzt werden, sagt Markowski.

Das kann dann zum Beispiel heißen, dass dem Arbeitnehmer pro Monat im Unternehmen ein Zwölftel der Urlaubstage zusteht - und nicht in jedem Falle 20 Tage pro Jahr. Arbeitnehmer, die zum Jahresanfang ihren gesamten Urlaub nehmen und im Anschluss das Unternehmen verlassen, kann der Arbeitgeber nicht dazu auffordern, den gesetzlichen Urlaub wieder zurückzugeben, sagt Markowski.

Aber: Ein neuer Arbeitgeber muss im gleichen Jahr dann gar keinen Urlaub mehr geben. Denn die Urlaubstage würden aufgerechnet.

Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Lichtblick beim Wohnungsbau: Erneut wurden mehr Wohnungen in Deutschland bewilligt, seit Jahresanfang steht ein kräftiges Plus. Für Bauherren gibt es allerdings neue Hürden.

Time
2 Minuten

Ein Nebenjob hat in erster Linie meist nichts mit dem Arbeitgeber vom Hauptjob zu tun. Doch das heißt nicht, dass dieser gar kein Mitspracherecht hat.

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026