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Kündigung wegen politischer Gesinnung?

Geht es meinen Arbeitgeber etwas an, wo ich politisch stehe? Eigentlich nicht, sagt ein Arbeitsrechtsexperte – es kann aber kritisch werden.

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Statue der Justitia. Bild: IMAGO / Panthermedia

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Passt einem Arbeitgeber die politische Gesinnung eines Mitarbeiters nicht, kann er ihm in der Regel nicht einfach kündigen. Aber kann die politische Einstellung am Arbeitsplatz zum Problem werden?

Grundsätzlich kommt es bei dieser Frage sehr auf die Umstände des Einzelfalls an – wie so oft im Arbeitsrecht. Unterscheiden müsse man zunächst zwischen Angestellten im Öffentlichen Dienst und Beschäftigten in der Privatwirtschaft, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Radikale Äußerungen können zur Abmahnung führen

Wer nicht im öffentlichen Dienst tätig ist, aber Kolleginnen oder Kollegen mit seinen womöglich radikalen politischen Einstellungen behelligt, der kann unter Umständen für die Störung des Betriebsfriedens sanktioniert werden. „Seinen Job verliert man deswegen wohl nicht gleich“, sagt Meyer. Als erste Maßnahme müsse ein Arbeitgeber den Mitarbeiter abmahnen.

Was Beschäftigte dagegen privat oder in ihrer Freizeit machen, spielt für den Arbeitsplatz in aller Regel keine Rolle. „Solange man sich im Betrieb ordnungsgemäß verhält, hat der Arbeitgeber da keine Möglichkeit, privates Verhalten zu sanktionieren“, stellt Meyer klar.

Im Öffentlichen Dienst ist demokratische Grundhaltung verpflichtend

Auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist die Frage nicht ganz eindeutig zu beantworten. Fest steht, dass sie auf besondere Weise der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet sind. Würde ein Polizist gar mit rechtsradikalen Symbolen bei einer Demo auftauchen, könnte man seine Eignung für den öffentlichen Dienst anzweifeln – die Person muss mit Konsequenzen bis hin zur Entlassung rechnen.

Die Entscheidung könnte im Falle eines Angestellten des öffentlichen Diensts, zum Beispiel eines Haushandwerkers, der keine hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt und in seiner Freizeit auf einer Demo einer rechten Bürgerinitiative, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, teilnimmt, anders aussehen. Eine Kündigung dürfte in solchen Fällen ausscheiden.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


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