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Künftige Homeoffice-Pflicht? Arbeitgeber und Gewerkschaften uneinig

Die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen zum März auslaufen. Die Politik diskutiert eine mögliche Verlängerung. Nicht alle sind dafür.

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Berlin (dpa). In der Debatte um zukünftige Regelungen zum Homeoffice gehen die Meinungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern auseinander. Unabhängig von der Pandemie wollen viele Beschäftigte dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zufolge weiterhin auch von zuhause aus arbeiten. Viele Menschen wollten „flexibel arbeiten in einem gesunden Mix aus mobiler Arbeit und Präsenz im Büro“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zwei Drittel der Arbeitgeber hingegen wollten nach der Pandemie wieder zurück zum alten Status Quo.

Entfällt im März die gesetzliche Homeoffice-Pflicht?

Einem Beschlussvorschlag zufolge, bei dem es sich nach dpa-Informationen um eine Diskussionsgrundlage für einen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Gespräche an diesem Mittwoch handelt, sollen ab dem 20. März die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber sollen aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten können. „Die Regierung muss rechtzeitig und mit Augenmaß prüfen, ob die Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, im März auslaufen kann“, forderte Piel.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hingegen lehnt eine Verlängerung der gesetzlichen Homeoffice-Pflicht als „überflüssig“ ab. „Mit einem stumpfen Anspruch auf Homeoffice erreichen wir nichts“, sagte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Arbeitsminister Heil bleibt bei seinen Homeoffice-Plänen

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach sich in den Zeitungen erneut dafür aus, aus dem „coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice“ grundlegende Konsequenzen zu ziehen. Zuhause zu arbeiten, sei für Millionen von Menschen zur neuen Normalität geworden. Heils Pläne sehen vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten von zuhause aus ermöglichen müssen – es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen. Beschäftigte müssten dies aber in jedem Fall künftig mit den jeweiligen Vorgesetzten „erörtern“ können.

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