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Leichterer Zugang zur Grundsicherung verlängert

Weniger Prüfungen, höhere Kostenerstattungen: Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung infolge der Corona-Pandemie wird verlängert.

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Berlin (dpa). Die Bundesregierung hat den pandemiebedingt erleichterten Zugang zur Grundsicherung in Deutschland verlängert. Der vereinfachte Zugang zu den Leistungen gilt seit März 2020. Wegen der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie seien die Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember verlängert worden, teilte das Bundessozialministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Sie umfassen die Einschränkung der Vermögensprüfung und die Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Außerdem wurde eine Regelung bis zum Jahresende verlängert, nach der für Menschen mit Behinderung weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht.

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