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Mieter besser vor Kündigungen geschützt

Seit Monatsbeginn kann Mietern vorerst nicht mehr gekündigt werden, wenn sie wegen der Coronakrise in Mietrückstand geraten.

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Bunte Häuserfassaden in der Altstadt von Görlitz. Bild: imageBROKER/Helmut Meyer zur Capellen

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Berlin (dpa). Für Mieter und Verbraucher gelten seit diesem Mittwoch die neuen Regeln zum verbesserten Schutz in der Corona-Krise. Die Regelungen gelten vorerst bis Ende Juni. So kann Mietern und Pächtern in diesem Zeitraum nicht gekündigt werden, falls sie ihre Miete wegen der Covid-19-Pandemie nicht zahlen können. Sie müssen dies allerdings zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

Zahlungsaufschub bei Strom, Gas, Telefon

Für existenzsichernde Verträge der Grundsicherung, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden, gilt bis Ende Juni de facto ein Zahlungsaufschub. Dabei geht es zum Beispiel um Telefon, Strom oder Gas. Zudem werden Verbrauchern für Darlehen, die sie vor dem 15. März 2020 aufgenommen haben, die Rückzahlungen, Zins- und Tilgungsleistungen gestundet - falls die Betroffenen durch die Pandemie Einnahmeausfälle haben, die so groß sind, dass eine Begleichung ihren angemessenen Lebensunterhalt gefährden würde.


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