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Mieter sollen bei Heizkosten entlastet werden

Bisher zahlen Mieter den CO2-Preis alleine. Jetzt sollen die Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

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Berlin (dpa). Mit einem Stufenmodell soll die Aufteilung der CO2-Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern neu geregelt werden. Bisher tragen die Mieter die Kosten alleine. Der Anteil, mit dem sich Vermieter beteiligen, soll davon abhängen, wie klimafreundlich das Gebäude ist. Das sieht ein gemeinsames Papier des Wirtschafts- sowie des Bauministeriums vor, das der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag. Zuerst hatten die Funke Mediengruppe und der „Spiegel“ über das Stufenmodell berichtet.

Eine Sprecherin von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Gespräche innerhalb der Bundesregierung liefen. Das Ministerium arbeite an einem Stufenmodell. Ziel sei es, zu einer guten Lösung zu kommen und Anreize zu setzen, damit Sanierungen und gute energetische Qualität von Wohnungen erzielt werden.

In dem Papier heißt es: „Insgesamt wird angestrebt, dass Mieter insgesamt über alle vermieteten Gebäude hinweg nicht mehr als die Hälfte der Kosten für die CO2-Bepreisung bezahlen.“ Vermieter, die bereits durch energetische Modernisierungen die CO2-Emissionen des Gebäudes gesenkt haben, sollten prozentual weniger belastet werden.

Faire Teilung des CO-Preises

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP heißt es, es solle eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mietern andererseits erreicht werden. Zum 1. Juni 2022 solle ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt.

Stufenmodell je nach Höhe des CO2-Ausstoßes

Das Stufenmodell sieht vor, dass Gebäude in sieben Stufen eingeteilt werden, je nach Höhe des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter im Jahr. In der niedrigsten, klimafreundlichsten Stufe mit einem Ausstoß von weniger als fünf Kilogramm CO2 müssten die Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. In der letzten Stufe, etwa bei schlecht sanierten Gebäuden, müssten die Mieter nur zehn Prozent der CO2-Kosten tragen.

Seit 2021 verteuert ein CO2-Preis im Verkehrs- und Wärmebereich fossile Energieträger wie Öl und Gas. Der Preis steigt Jahr für Jahr schrittweise an. Das bedeutet für die Wohnung: Das Heizen etwa mit einer alten Ölheizung wird teurer.




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