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Mietrecht, Mindestlohn, Medikamente: Das ändert sich am 1. April

Zum April treten neue Gesetze inkraft, unter anderem um die Bürger in der Corona-Krise zu entlasten und Versorgungsengpässe zu vermeiden.

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Mietpreisbremse

Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre.

Mindestlohn

Für das Baugewerbe gelten höhere Lohnuntergrenzen. Der Mindestlohn für Hilfsarbeiter steigt um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland klettert um 20 Cent auf 15,40 Euro, in Berlin auf 15,25 Euro. In den ostdeutschen Flächenländern gibt es diesen Facharbeiter-Mindestlohn am Bau nicht. Nach Angaben der Gewerkschaft IG BAU erhält etwa jeder fünfte Bauarbeiter den Mindestlohn. In den tarifgebundenen Betrieben wird besser gezahlt.

Medikamente

Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten können Pharmafirmen künftig von den Behörden verpflichtet werden, über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen kann zudem angeordnet werden, dass größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat gelagert werden müssen.

Sollte es trotzdem zu Lieferschwierigkeiten kommen, dürfen Apotheken in Zukunft auch teurere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, ohne dass der Patient mehr dafür zahlen muss Gerade wegen der Corona-Krise werden Engpässe bei bestimmten Medikamenten befürchtet.


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