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Mindestlohn für Azubis und neue Titel für Abschlüsse

Künftige Azubi-Generationen sollen es besser haben: Sie bekommen einen „Mindestlohn“. Außerdem kriegen Meister auch den Titel „Bachelor Professional“.

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Auszubildender und Ausbilder schütteln sich die Hände. Bild: IMAGO / Westend61 /  imago stock&people

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Zehntausende Azubis sollen künftig besser bezahlt werden. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reform des Berufsbildungsgesetzes beschlossen, die unter anderem die Einführung eines Azubi-Mindestlohns von 515 Euro im ersten Lehrjahr vorsieht. Zudem werden neue englische Titel für die berufliche Weiterbildung zum Beispiel beim Meister eingeführt. Vor allem das stieß bei der Debatte im Bundestag auf Kritik der Opposition.

Die Bundesregierung will mit dem Mindestlohn die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherzahlen in der Ausbildung verringern. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte in der Debatte, die duale Ausbildung sei neben „Made in Germany“ ein Markenzeichen Deutschlands. Erfolg sei aber kein Selbstläufer, sagte sie mit Verweis auf nicht besetzte Lehrstellen.

Mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr

Jeder, der im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr. Ab 2024 soll die Azubi-Mindestvergütung dann automatisch mit der Entwicklung der Lehrlingsgehälter steigen.

Wermutstropfen für diejenigen, die heute schon in einer Ausbildung stecken: Sie haben nichts von der Neuregelung. Außerdem sind Ausnahmen von der Mindestvergütung möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen.

Rechnerisch könnten rund 89.000 junge Menschen vom neuen Lehrlings-Mindestlohn profitieren. So viele Azubis verdienten jedenfalls nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit Ende 2018 weniger als 500 Euro im Monat, viele davon sogar weniger als 400 Euro. In bestimmten Berufen wie dem Friseurhandwerk und vor allem im Osten bekommen Azubis bisher besonders wenig Geld.

Kritik: Der AfD zu hoch, den Gewerkschaften zu niedrig

Gewerkschaften, Grüne und Linke begrüßten am Donnerstag die Reform, kritisierten die Höhe des Mindestlohns allerdings als zu niedrig. Auf dem Bau liege der tarifliche Azubi-Lohn im ersten Lehrjahr jetzt schon bei 850 Euro, sagte der Bundesjugendsekretär der IG Bau, Moritz Greil.

Der AfD-Bildungspolitiker Götz Frömming warnte in der Bundestagsdebatte dagegen davor, dass sich Klein- und Kleinstbetriebe wegen erwarteter Mehrkosten durch den Mindestlohn aus dem System der Berufsausbildung zurückziehen könnten.

Meister oder Bachelor: Droht Begriffsverwirrung?

Die Reform sieht weitere Neuregelungen vor: Azubis sollen künftig einen Anspruch auf einen freien Lerntag vor Prüfungen haben, in dem sie nicht im Ausbildungsbetrieb erscheinen müssen. Geplant sind zudem neue Titel nach einer Weiterbildung. Ein Bäcker, der seinen Meister macht, soll zusätzlich auch den Titel „Bachelor Professional“ bekommen, um mehr internationale Vergleichbarkeit herzustellen und um laut Bundesbildungsministerium zu zeigen, dass berufliche Fortbildung und Studium gleichwertig seien.

Die Opposition kritisierte das scharf und sprach unter anderem von „babylonischer Begriffsverwirrung“. Redner der Regierungsparteien verwiesen dagegen darauf, dass es nur um eine Zusatzbezeichnung gehe. „Meister bleibt Meister“, sagte die CDU-Abgeordnete Yvonne Magwas.

Nach dem Bundestag muss noch der Bundesrat der Reform zustimmen, damit sie wie geplant am 1. Januar in Kraft treten kann.

Weitere Informationen

www.bmbf.de
Informationen des Bundesbildungsministeriums zum Gesetz

statistik.arbeitsagentur.de
Statistik Bundesagentur für Arbeit (Tabelle II.12.1.1.) (XLS)

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