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Mindestlohn steigt zum 1. Januar

Lange wurde um den Mindestlohn gerungen. Mittlerweile sind regelmäßige Anhebungen unumstritten. Der nächste Schritt ist beschlossen.

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Berlin/Brüssel (dpa). Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf brutto 9,60 Euro pro Stunde, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin mit einer Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro brutto.

Das Ziel von Arbeitsminister Heil: 12 Euro

Heil will einen Mindestlohn von 12 Euro erreichen. „Fünf Jahre nach der Einführung entspricht der Mindestlohn immer noch 46 Prozent des Durchschnittseinkommens“, sagte er. „Ich halte 12 Euro dann für ein erreichbares Etappenziel.“ Damit würde die Schere zu den Durchschnittslöhnen, die in Deutschland gerade bei 19,76 Euro lägen, deutlich verkleinert. Er setze darauf, dass 2022 die Pandemie und die Wirtschaftskrise so weit überwunden seien, dass so ein Schritt dann richtig sei.

EU-Kommission tritt für konkrete Mindestlohn-Vorgaben ein

Heil: „Ich halte es politisch für notwendig, dass wir über diesen Zeitraum hinaus dann relativ rasch auch zu höheren Schritten kommen. Dazu werde ich Vorschläge machen, die wir dann auch in der Koalition zu besprechen haben.“ Auch künftig solle im Grundsatz aber die Mindestlohnkommission unter Einbeziehung der Sozialpartner in Deutschland Vorschläge für den Mindestlohn machen.

Heil begrüßte das Eintreten der EU-Kommission für konkrete Mindestlohn-Vorgaben. Die Behörde gab am Mittwoch in Brüssel bekannt, dass Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten mittleren Lohns im eigenen Land bekommen sollen. Der mittlerer Lohn ist eine Rechengröße: 50 Prozent der Arbeitnehmer verdienen mehr, 50 Prozent weniger. In Deutschland liegt der Mindestlohn derzeit deutlich unter den genannten Werten.

„Als deutsche Ratspräsidentschaft begrüßen wir diese Vorlage der Europäischen Kommission“, sagte Heil. Er sprach sich für einen europäischen Rahmen in Form einer Richtlinie und eine Stärkung der Sozialpartnerschaft in Europa aus. „Ich sage auch, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission auch die nationale Debatte prägen wird.“

Heil betonte, dass die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung in Deutschland sich an der Tarifentwicklung orientiere, zugleich aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt. Kaufkraft werde gestärkt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte versprochen, dass alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener, die Mehrheit davon Frauen.

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