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Mit dem Nachlass Gutes tun

Vererben, vermachen, stiften: Worauf es beim Testament ankommt, wenn das Erbe nicht nur an die Angehörigen gehen soll.

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Drei höher werden Münzstapel stehen auf nackter Erde, im Hintergrund scheint die Sonne. Eine Männerhand hält die oberste Münze mit einem kleinen Baum darauf (Bild: adobestock)

© Nicht definiert

Berlin/Bonn (dpa/tmn). Manch einer möchte auch über den eigenen Tod hinaus für eine Herzensangelegenheit Geld geben. Also mit dem eigenen Nachlass jene unterstützen, die es dringend brauchen und somit etwas Gutes tun. Das ist auch ohne weiteres möglich. Für die konkrete Umsetzung gibt es mehrere Optionen, die man abwägen sollte.

Die Gestaltung des Testaments

Damit der eigene Wunsch in Erfüllung geht, ist zunächst eines wichtig: „Ein unmissverständlich geschriebenes Testament“, sagt Susanne Anger, Sprecherin der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ in Berlin.

Es reicht, wenn das Testament handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen ist. Theoretisch kann man seinen gesamten Nachlass einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen. „Dann stehen den Hinterbliebenen aber oft Pflichtteilsansprüche zu“, erklärt der Bonner Fachanwalt für Erbrecht, Eberhard Rott.

Denkbar ist auch, dass die gemeinnützige Organisation die Hälfte des Vermögens bekommt und die andere Hälfte geht an die Hinterbliebenen. Eine weitere Möglichkeit: Die gemeinnützige Organisation erhält aus dem Nachlass einen Einmalbetrag. „Das müssen nicht zwingend große Summen sein“, sagt Susanne Anger.

Frühzeitig das Gespräch mit Angehörigen suchen

Egal, welche Variante der Erblasser oder die Erblasserin wählt: Viele von ihnen fragen sich, ob und wie sie ihre Entscheidung, dass sie eine gemeinnützige Organisation im Testament bedenken wollen, gegenüber ihren nächsten Angehörigen kommunizieren – schließlich werden diese eines Tages entweder weniger oder allenfalls einen Pflichtteil erben. Eberhard Rott plädiert für Offenheit: „Unbedingt mit den nächsten Angehörigen frühzeitig das Gespräch suchen und sie über den eigenen Wunsch informieren.“

Ein solches Gespräch muss nicht zwingend einen formellen Charakter haben. „Es kann etwa sonntagnachmittags beim Kaffeetrinken sein“, sagt Susanne Anger. So könnte man etwa zu den Kindern sinngemäß sagen: „Hört mal zu, Ihr wisst, wie wichtig mir seit eh und je die Seenotrettung ist; ich möchte sie auch über meinen Tod hinaus finanziell unterstützen und denke darüber nach, entsprechend mein Testament abzufassen.“

Je früher Angehörige darüber Bescheid wüssten, desto besser, findet Anger. Auf jeden Fall vermeidet man mit dem offenen Gespräch, dass es nach dem Tod zu Überraschungen beim Lesen des Testaments kommt.

Kontakt zur Organisation suchen

Es macht darüber hinaus Sinn, mit der Organisation, die man testamentarisch bedenken möchte, im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Denn längst nicht jede Organisation kann mit einem ihr zugedachten Nachlass, zum Beispiel einer Immobilie in einer Kleinstadt, etwas anfangen. Wobei es auch hier eine Lösung geben könnte, wie Eberhard Roth schildert: „Ein Testamentsvollstrecker veräußert die Immobilie und überweist den Erlös an die Organisation.“

Erblasserinnen und Erblasser können natürlich auch mehrere Organisationen testamentarisch bedenken. Wer zwar Gutes tun möchte, aber noch nicht genau weiß, wohin das Geld gehen soll, sollte sich zunächst genau mit den jeweiligen Vereinen und Initiativen beschäftigen. Susanne Anger nennt einen Anhaltspunkt: „Vertrauenswürdig sind sicher solche Organisationen, die das sogenannte Erbschaftssiegel oder ein anderes Spendensiegel haben.“

Vererben, vermachen, stiften: Wer seinen Nachlass für Gutes einsetzen möchte, hat verschiedene Varianten zur Wahl - nur welche ist die richtige? „Das kommt drauf an“, sagt Anger.

Option 1: Vererben


Wird eine Organisation per Testament zur Erbin bestimmt, übernimmt diese nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch Pflichten und Verbindlichkeiten: Das schließt mögliche Schulden ein.

Mit der jeweiligen Organisation kann man, falls sie Erbin wird, oft auch vereinbaren, dass sie sich im Todesfall zum Beispiel um die Wohnungsauflösung, um den Hund oder um die Grabpflege kümmern. „Eine solche mögliche Option kann vor allem für diejenigen von Interesse sein, die keine nahen Angehörigen haben“, sagt Anger.

Option 2: Vermachen


Will man nur einen Teil des Vermögens für einen guten Zweck vorsehen, ist zumeist ein Vermächtnis ideal. „Im Testament wäre dann ein Satz wie ‚Die Organisation XY soll ein Vermächtnis von X Euro erhalten.‘ ausreichend“, erklärt Anger am Beispiel. Auch hier ist es wichtig, der Organisation im Vorfeld mitzuteilen, für was genau sie die Zuwendung eines Tages verwenden soll.

Option 3: Stiften


Wer über ein sehr großes Vermögen verfügt, für den kann es Sinn machen, eine eigene Stiftung zu gründen. „Möglich ist aber auch eine Zustiftung in eine bereits vorhandene Stiftung“, sagt Eberhard Rott. Interessierte können sich etwa beim Deutschen Stiftungszentrum beraten lassen.

Was natürlich immer möglich ist: Schon zu Lebzeiten Teile seines Vermögens für einen guten Zweck verschenken. Das hat Vorzüge, wie Susanne Anger herausstellt: „Das Schöne daran ist, dass man die positiven Effekte, die das Präsent entfaltet, selbst erlebt.“

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