Ihre-Vorsorge Logo

Mitbestimmung in Unternehmen mit vielen Leiharbeitern gestärkt

Arbeitnehmer in Unternehmen mit vielen Leiharbeitern sollen nach einem Urteil des BGH mehr Mitbestimmungsrecht haben.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Schild am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bild: IMAGO / imagebroker / Wilfried Wirth

© Nicht definiert

Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen mit vielen Leiharbeitern. Nach den Vorschriften für die Bildung des Aufsichtsrats sind diese als Beschäftigte zu berücksichtigen, wenn die Einsatzdauer sechs Monate übersteigt. Damit ist aber nicht gemeint, wie lange der einzelne Leiharbeiter in dem Unternehmen bleibt, wie die obersten Zivilrichter in Karlsruhe nun entschieden. Maßgeblich sei vielmehr, wie viele Arbeitsplätze länger als sechs Monate mit Leiharbeitern besetzt sind – auch wenn diese wechseln. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. (Aktenzeichen II ZB 21/18)

Von der Beschäftigtenzahl hängt ab, ob die Arbeitnehmer gleichberechtigt im Aufsichtsrat vertreten sind. Bis zum sogenannten Schwellenwert von 2.000 Beschäftigten steht ihnen nur ein Drittel der Sitze zu, in größeren Unternehmen die Hälfte.

Der Fall: Logistikunternehmen mit einem Drittel Leiharbeiter

Im konkreten Fall wollte der Gesamtbetriebsrat eines Logistikunternehmens durchsetzen, dass der Aufsichtsrat paritätisch besetzt wird. Ungefähr ein Drittel der Belegschaft machten Leiharbeiter aus, je nach Auftragslage. Alle eingerechnet, hatte das Unternehmen – eine GmbH – im fraglichen Zeitraum immer mehr als 2.000 Beschäftigte. Zählte man nur die Leiharbeiter mit, die länger als sechs Monate blieben, lag die Beschäftigtenzahl unter 2.000.

Das Urteil: Arbeitnehmer bekommen 50 Prozent der Aufsichtsratsitze

Nach der BGH-Entscheidung steht den Arbeitnehmern trotzdem jeder zweite Sitz im Aufsichtsrat zu. Entscheidend sei nicht der einzelne Leiharbeiter, sondern „ob der Einsatz von Leiharbeitnehmern als solcher so dauerhaft erfolgt, dass er für die ständige Größe des Unternehmens ebenso prägend ist wie ein Stammarbeitsplatz“. Damit wurde ein Beschluss des Oberlandesgerichts Celle bestätigt.

Weitere Informationen

www.bundesgerichtshof.de
Mitteilung des Bundesgerichtshofs

www.rechtsprechung.niedersachsen.de
Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 7. September 2018

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Arbeitgeber stellt als Firmenwagen ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zur Verfügung. Aber wie können sich Arbeitnehmer die Ausgaben erstatten lassen, wenn sie auf eigene Kosten laden?

Time
5 Minuten

Workation klingt verlockend, bringt aber viele rechtliche und organisatorische Hürden mit sich. Was Beschäftigte vor und beim mobilen Arbeiten im EU-Ausland beachten müssen.

Time
3 Minuten

Bei Sozialbetrug geht es um kriminelle Machenschaften und viel Geld. Die Bundesregierung hat einen verstärkten Kampf dagegen bereits angekündigt. Nun sollen Taten folgen.

Time
2 Minuten

Die Beschäftigten in Deutschland müssen mehr arbeiten: So heißt es oft. Viele sind dazu bereit – und tun es bereits, ergab eine Umfrage.

Time
2 Minuten

Ältere sollen weniger lang Arbeitslosengeld beziehen dürfen - das fordern Wirtschaftsverbände und bestimmte Parteien. Doch Forscher fanden heraus - das Finanzproblem würde damit nicht verschwinden.

Time
3 Minuten

Arbeitgeber müssen den Mutterschutz schwangerer Mitarbeiterinnen sicherstellen. Doch was heißt das in der Praxis – und wann ist ein Beschäftigungsverbot sinnvoll?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026