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Müssen Arbeitnehmer immer Höchstleistung bringen?

Nach einer stressigen Projektphase lässt der eine oder andere es im Job vielleicht erstmal ruhig angehen. Ist das arbeitsrechtlich okay?

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Gütersloh (dpa/tmn). Vielleicht ist man vom Privatleben abgelenkt, gerade nicht fit oder grundsätzlich unmotiviert – dann schafft man bei der Arbeit weniger als üblich. Oder weniger als Kollegen. Schon gibt es Kritik daran von den Vorgesetzten. Aber müssen Arbeitnehmer immer Höchstleistung bringen?

Das ist eine Frage, die sich Johannes Schipp zufolge nicht ganz einfach beantworten lässt. Grundsätzlich gelte: „Jeder muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. In einem Arbeitsverhältnis würden Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber aber eigentlich keinen Erfolg schulden. „Ich muss mich im Rahmen meiner Fähigkeiten und Kenntnisse so gut anstellen, wie es geht“, führt Schipp aus.

Was gilt als Leistungsmaßstab?

Wenn der Arbeitgeber schlechte Leistungen kritisiert, sei es häufig schwer, einen Vergleichsmaßstab zu ziehen. Denn dann stellt sich die Frage: Was ist ein normales Leistungsniveau? „Als Arbeitgeber muss ich das gängige Niveau definieren“, erläutert Schipp. Nachzuweisen, dass jemand absichtlich darunter bleibt, sei in der Regel schwer.

In Produktionen könne man das zum Beispiel anhand von Stückzahlen nachvollziehen. Wenn zehn Arbeitnehmer in einer bestimmten Zeit je 50 Stück eines Produktes schaffen und ein Mitarbeiter nur 12, habe der Arbeitgeber das Recht diesen Mitarbeiter abzumahnen. „Das geht aber wirklich nur, wenn viel dafür spricht, dass ein Arbeitnehmer sein persönliches Leistungsspektrum nicht ausschöpft.“

Zur Person Johannes Schipp

Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.


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