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Neuer Mindestlohn hilft vor allem Frauen und Ostdeutschen

Das Statistische Bundesamt hat durchgerechnet, was die zweistufige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bringen könnte.

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Das Bild zeigt einen 5-Euro- und einen 10-Euro-Schein.

© Nicht definiert

Wiesbaden (dpa). Von der beschlossenen zweistufigen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns werden vor allem Arbeitnehmerinnen und Menschen in den östlichen Bundesländern profitieren. Das schätzt das Statistische Bundesamt auf Grundlage der Lohnstatistik aus dem April 2024. Zu diesem Zeitpunkt gab es rund 6,6 Millionen Jobs, die unter dem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde lagen, der ab dem 1. Januar 2026 gelten soll. Steigen die Löhne auf das neue Niveau, klettert die Verdienstsumme der rund 6,6 Millionen betroffenen Beschäftigten um 6 Prozent oder 400 Millionen Euro. 

Wenn der Mindestlohn dann zum 1. Januar 2027 noch einmal auf dann 14,60 Euro steigt, gibt es ein weiteres Plus für dann rund 8,3 Millionen Jobs um rund 4 Prozent oder 430 Millionen Euro, haben die Statistiker als Höchstwerte errechnet. In der Realität können die Steigerungen bei beiden Stufen etwas geringer ausfallen, weil zwischenzeitliche Lohnerhöhungen seit April 2024 in dem Modell nicht berücksichtigt wurden. 

Frauen und Menschen in Ostdeutschland profitieren in der Tendenz häufiger von den Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns. Das liegt daran, dass sie in den unteren Lohngruppen besonders stark vertreten sind. Bei der ersten Stufe der Anhebung müssten demnach 20 Prozent der Frauen und ebenfalls 20 Prozent aller Beschäftigten in Ostdeutschland Lohnsteigerungen erhalten. Bei den Männern sind es nur 14 Prozent und im Westen 16 Prozent. Erhebliche Kostensteigerungen kommen auf das Gastgewerbe zu, wo 56 Prozent der Beschäftigten einen Lohnschub erwarten.


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