Ihre-Vorsorge Logo

Noch krankgeschrieben wieder arbeiten – geht das?

Wer krankgeschrieben ist, soll sich auskurieren. Was aber, wenn man sich schon wieder fit fühlt, bevor das ärztliche Attest abgelaufen ist? Was mit einer Krankschreibung drin ist und was nicht.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Gestresste Frau im Büro fasst sich an die Schläfen. (Bild: IMAGO / Panthermedia)

© Nicht definiert

Freiburg (dpa/tmn). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Beschäftigte dürfen trotz Krankschreibung wieder arbeiten, wenn sie sich gesund genug fühlen. Darauf weist das Fachportal Haufe hin.

Versicherungsschutz bleibt bestehen

Auch versicherungsrechtlich sei das kein Problem. Wer vorzeitig wieder arbeite, habe den üblichen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Krankenversicherung. Bevor man trotz Krankmeldung wieder arbeiten möchte, sollte man das aber mit dem Arbeitgeber absprechen. 

Wollen Beschäftigte mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) arbeiten, sind aber eigentlich noch arbeitsunfähig, kann ein Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen, wenn er sie einsetzt.
Arbeitsunfähig bedeutet: Jemand ist objektiv nicht in der Lage, seine Arbeit zu tun. Oder es besteht die Gefahr, dass sich der Zustand durch die Arbeit verschlimmert.

Notfalls muss er den Gesundheitszustand überprüfen lassen, etwa durch den Betriebsarzt. In diesem Fall kann eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sein.

Wieder fit: Keine Gesundschreibung nötig

Dagegen gilt: Will ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin vorzeitig arbeiten und ist offenkundig fit, ist keine Gesundschreibung erforderlich.

Wichtig zu wissen: Allein die Beschäftigten entscheiden, ob sie trotz AU schon wieder arbeiten. Andersherum darf ein Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht zur Arbeit zwingen.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Time
1 Minuten

Jede neunte Erwerbsperson in Deutschland will mehr oder aber weniger arbeiten. Und eine Mehrheit derjenigen, die gern reduzieren möchten, würde dafür auch die entsprechenden Lohneinbußen in Kauf nehmen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026