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Opferrente: Bundesregierung lenkt ein

NS-Opferrenten wurden gekürzt, wenn Bezieher in ein Pflegeheim zogen. Nach Protesten kippt die Bundesregierung nun diese Regelung.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (dpa) Die Bundesregierung hat Opfern des Nationalsozialismus bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim bisher die Opferrente gekürzt - das Finanzministeriums hat diese umstrittene Regelung nun aufgehoben. Alle Berechtigten, die seit Januar in ein solches Heim umgezogen sind, "erhalten weiterhin Leistungen in der Höhe, die sie zum Zeitpunkt des Umzugs erhalten haben", heißt es in der Durchführungsanordnung. Sie richtet sich an die für die Zahlungen zuständige Generalzolldirektion Köln und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Mindestens sind 415 Euro zu zahlen. Für Berechtigte, die vor 2019 in einen Heim umgezogen sind, gilt die Neuregelung mit Wirkung zum Jahresbeginn.

Umdenken nach Protesten

Das Ministerium hatte bisher argumentiert, dass bei einem Umzug in ein Heim sich der finanzielle Bedarf der NS-Opfer ändert, weil andere Einrichtungen hinzutreten, die Kosten übernehmen. Die Kürzungsregelung war unter Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eingeführt worden - die Linke hatte den amtierenden Minister Olaf Scholz (SPD) aufgerufen, die Praxis zu ändern.

Auslöser der Debatte war vor allem der Fall des Wehrmachtsdeserteurs und Friedensaktivisten Ludwig Baumann, der am 5. Juli 2018 verstorben war. Weil er zu spät den Umzug in ein Pflegeheim gemeldet hatte, erhielt sein Sohn nach dem Tod eine Rückzahlungsforderung über rund 4000 Euro.

Baumann, der wegen Kriegsverrats erst zum Tode verurteilt und dann in ein KZ gekommen war, bezog seit 1993 Opferrente. 2017 zog der Träger des Aachener Friedenspreises in ein Heim - statt 660 Euro wurden ihm nur noch 352 Euro "Heimtaschengeld" bewilligt.

Laut Bundesregierung gibt es aktuell noch 26 Fälle, auf die die Neuregelung zutrifft.


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