Ihre-Vorsorge Logo

Pflege: Grobes Verhalten nicht ignorieren

Zimperlich geht es in der Pflege nicht immer zu. Aber es gibt Grenzen. Wie reagieren Angehörige richtig, wenn Pflegekräfte diese überschreiten?

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Pflege: Grobes Verhalten nicht ignorieren

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer schroffes Verhalten oder Handgreiflichkeiten von Pflegekräften beobachtet, sollte das nicht ignorieren. Man sollte die Person möglichst unter vier Augen darauf ansprechen. Wichtig ist, bei allem möglichen Ärger über die Situation sachlich zu bleiben und deutlich zu machen, dass sich das nicht wiederholen dürfe. Dazu rät das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).

Eine weitere Möglichkeit ist, die Beobachtungen zeitnah der Leitung der Einrichtung oder des Pflegedienstes zu schildern. Folgt daraufhin keine angemessene Reaktion, sind die Träger der Organisation oder die Geschäftsführung weitere Anlaufstellen, erklären die Experten in einer neuen Broschüre zum Thema Gewalt gegen Pflegebedürftige.

Beschwerden bei verschiedenen Stellen

Beschwerden sind außerdem bei dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung sowie der örtlichen Heimaufsicht oder einer kommunalen Beschwerdestelle möglich. Bei Körperverletzung oder gefährlicher Vernachlässigung sollte man die Polizei rufen.

Gewalt hat viele Facetten und kann nicht nur körperlich erfolgen. Schimpfen, Beleidigen, Bevormunden oder das Ruhigstellen mit Hilfe von Medikamenten zählen ebenfalls dazu.

Hilfe anbieten und dokumentieren

Wer Anzeichen körperlicher Art wie blaue Flecken oder psychischer Natur wie Angst oder Aggression wahrnimmt, sollte Betroffene darauf ansprechen, Hilfe anbieten und alles dokumentieren, also wann man was bemerkt hat. Das kann auch beim Melden helfen.

Gegebenenfalls sollte man körperliche Verletzungen ärztlich in einer rechtsmedizinschen Untersuchungsstelle untersuchen lassen.

Weitere Informationen


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Time
2 Minuten

Eine Frau fordert das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege. Das Gericht spricht ihr zwar mehr Geld zu, aber nicht so viel wie ihr Kollege verdient. Das ist die Begründung.

Time
2 Minuten

Um immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle zu bringen, gibt es ein Milliarden-Sparpaket. Und es kommen neue Regelungen dazu – auch bei der Pflege.

Time
2 Minuten

Wenn Beschäftigte im Job fehlen, um kranke Kinder zu betreuen, können sie einen Ausgleich für Verdienstausfälle erhalten. Die Verlängerung der Zeitspanne für den Anspruch soll aber auslaufen.

Time
2 Minuten

Sind die formellen Voraussetzungen für Teilzeitarbeit erfüllt, darf ein Arbeitgeber das Gesuch nicht einfach so ablehnen. Auch nicht, wenn angeblich kein Ersatz aufzutreiben ist.

Time
4 Minuten

„Sei einfach du selbst“ – ein beliebter Karriereratschlag. Doch im Beruf kann radikale Authentizität zum Problem werden. Wie finden Beschäftigte eine Rolle, in der sie sich wohlfühlen?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026