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Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren

Pflege zuhause wird durch Angehörige und Pflegedienste geleistet. Sachleistungen und Pflegegeld können dabei nach Bedarf umverteilt werden.

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Rastatt (dpa/tmn). Der Pflegedienst übernimmt Aufgaben wie Medikamentengabe oder das Waschen, andere Bereiche stemmen Angehörige: Wer daheim gepflegt wird, kann in so einem Fall Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Kombination beantragen, berichtet die Zeitschrift „Pflege & Familie“ (Ausgabe 3/20).

Hintergrund: Je nach Höhe des Pflegegrads stehen Betroffenen zwischen 689 Euro und 1.995 Euro Sachleistungen für ambulante Pflege und Betreuung von der Pflegekasse zu. Wer diese Summe nicht ausschöpft, kann sich den Rest anteilig als Pflegegeld auszahlen lassen und dadurch etwa seine Angehörigen für deren investierte Zeit finanziell entlasten. Der Pflegegeldbetrag liegt, abhängig vom Pflegegrad (2 bis 5), zwischen 316 und 901 Euro im Monat.

Pflegegeld und Sachleistungen je nach Bedarf aufteilen

Kombiniert man beide Leistungen, werden sie prozentual gegengerechnet, heißt in dem Bericht. Eine Beispielrechnung: Eine Person mit Pflegegrad 5 nimmt 798 Euro und damit 40 Prozent der ihr zustehenden Sachleistungen in Höhe von 1.995 Euro in Anspruch. So kann sie sich noch 60 Prozent des ihr zustehenden Pflegegelds in Höhe von 901 Euro überweisen lassen – das sind monatlich 540,60 Euro.

Ein weiteres Rechenbeispiel der Verbraucherzentralen: Eine Person mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf 1.298 Euro Sachleistungen. Sie benötigt davon jedoch nur 70 Prozent: 908,60 Euro. Von dem ihr zustehenden Pflegegeld in Höhe von 545 Euro kann sie sich folglich noch 30 Prozent auszahlen lassen – das sind monatlich 163,50 Euro.

Die Verbraucherschützer weisen auch darauf hin, dass man seine Wahl bezüglich der Kombination der Leistungen jederzeit ändern könne – das sollte man dann stets schnell der Pflegekasse mitteilen.

Weitere Informationen

www.verbraucherzentrale.de
Verbraucherzentralen zu Pflegegeld und Sachleistungen

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