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Praktische Hilfen für Arbeitgeber

Fachzeitschrift „summa summarum“ der Deutschen Rentenversicherung liefert Infos für Arbeitgeber und Personalabteilungen

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Logo der Deutschen Rentenversicherung mit Schriftzug. – Bild: Deutsche Rentenversicherung Bund © Armin Okula

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Bad Homburg (kjs). Arbeitgeber müssen sich mit den verschiedensten Regelungen der Sozialversicherung auskennen. Dies gilt für alle Bereiche der Sozialversicherung, gleichgültig ob in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Besteht Versicherungspflicht für den Praktikanten? Gelten für Beamte Sonderregelungen?

Diese und zahlreiche andere Fragen müssen in den Unternehmen Tag für Tag beantwortet werden. Bei der Beantwortung dieser Fragen hilft die Fachzeitschrift "summa Summarum", die die Deutsche Rentenversicherung für Arbeitgeber, Steuerberater, Personal- und Lohnbüros herausgibt. Sie ist wichtige Informationsquelle zum Thema Sozialversicherung in den Unternehmen und geben viele praktische Hinweise. Deren richtige Umsetzung ist Teil der Prüftätigkeit der Träger der Rentenversicherung.

Auf den Punkt gebracht

Seit kurzem gibt es in der summa summarum-Reihe vier aktuelle E-Broschüren. „Auf den Punkt gebracht“ – so lauten die Titel dieser Broschüren, die übersichtlich einen guten Überblick rund um das Thema Betriebsprüfung mit den Themen „Versicherung“, „Beiträge“, "Meldungen“ und „Prüfung von A - Z“ geben.

Die Broschüre „Versicherung – so machen Sie es richtig“ gibt Arbeitgebern alle notwendigen Informationen, um einer solchen Betriebsprüfung gelassen entgegensehen zu können. Wichtige Begriffe sind in lexikalischer Reihenfolge mit prüfrelevanten Hinweisen erläutert.

Beiträge – so werden sie berechnet

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt. Bei Berechnungsfehlern können sie nachgefordert werden. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens in vier Jahren.

Mit der Broschüre „Beiträge – so werden sie berechnet“ werden gezielte Informationen gegeben, wie die Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet werden. Ein Entgeltkatalog in dieser Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten.

Meldungen – so machen Sie es richtig

Die Kranken- und Pflegekassen, die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Arbeitgebern Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Deshalb müssen Arbeitgeber diese Beschäftigten anmelden.

Die Meldedaten dienen auch dazu, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen. Grundlage für das Meldeverfahren sind entsprechende Gesetze und Verordnungen sowie die Gemeinsamen Grundsätze der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.

In der aktuellen Broschüre „Meldungen – so machen Sie es richtig“ werden wichtige Begriffe, wie beispielsweise die Änderungen für geringfügig Beschäftigte ab 1.7.2019 (Übergangsbereich statt Gleitzone) erläutert.

Prüfung von A - Z

Die Broschüre "Prüfung von A–Z" fasst die wichtigsten Stichworte aus den zuvor dargestellten Broschüren der summa summarum-Reihe "Auf den Punkt gebracht" zusammen. Die E-Broschüren der Deutschen Rentenversicherung geben mit alphabetisch geordneten Stichworten einen guten Überblick über alle prüfrelevanten Themen. So lässt sich auf einen Blick erkennen, an welcher Stelle der entsprechende Tatbestand näher erläutert wird.

Weitere Informationen

www.deutsche-rentenversicherung.de

Die E-Broschüren aus der summa summarum-Reihe der Deutschen Rentenversicherung können in der aktuellen Fassung direkt heruntergeladen werden. Umfangreiche Verlinkungen erleichtern das schnelle Auffinden der gesuchten Begriffe.

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