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Rente und Arbeitslosengeld I häufig unter Pfändungsfreigrenze

Viele Arbeitslose und Rentner bekommen Rente und Arbeitslosengeld I unterhalb der sogenannten Pfändungsfreigrenze von rund 1.180 Euro.

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Alte Frau holt Münzen aus ihrer Geldbörse. Bild: IMAGO / Schöning / imago stock&people

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Berlin (dpa). 1180 Euro ist die Grenze für das sogenannte schuldrechtliche Existenzminimum. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht, hatten im Jahresdurchschnitt 2019 rund 583.000 Arbeitslosengeld-I-Empfänger weniger als diesen Betrag im Monat. Das waren 72 Prozent. Rund 69 Prozent der Rentner (14 Millionen) bekamen demnach weniger als 1.200 Euro Rente im Monat – bei den Renten lagen der Regierungsantwort zufolge keine Daten für eine Schwelle von 1.180 Euro vor.

Die Pfändungsfreigrenze wird regelmäßig angepasst und soll laut Bundesjustizministerium sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen. Allerdings gibt es daneben auch noch das „sächliche Existenzminimum“. Es wird gesetzlich festgelegt als sogenannter Grundfreibetrag bei der Steuer. Es handelt sich um den Teil des Einkommens, der nicht besteuert werden darf, damit sich Menschen das Nötigste zum Leben leisten können. 2019 lag der Grundfreibetrag bei 9.168 Euro, also 764 Euro im Monat.


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