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Rückkehr in Beruf nach Pflege von Angehörigen

Pflege von Angehörigen macht oft berufliche Veränderung nötig – für die Rückkehr zum alten Arbeitsmodell sollte man vorab klare Regelungen treffen.

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Rückkehr in Beruf nach Pflege von Angehörigen

© Nicht definiert

Dresden (dpa/tmn). Wer einen Angehörigen pflegt, muss oft seine berufliche Situation verändern. Das kann zum Beispiel bedeuten, in Teilzeitarbeit zu wechseln oder auf Nachtschichten zu verzichten. In diesem Zuge sollten sich Arbeitnehmer Gedanken über ihre Rückkehr zum alten Arbeitsmodell machen, rät die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) in einer Broschüre zum Thema.

Angehörigenpflege ist meistens eine zeitlich begrenzte Verpflichtung

Denn: Angehörigenpflege ist oftmals eine zeitlich begrenzte Verpflichtung. Berufstätige, die Familienmitglieder pflegen, sollten daher frühzeitig mit dem Arbeitgeber klären, ob es grundsätzlich ein Rückkehrrecht in das alte Arbeitsmodell gibt, und wie die Rückkehr genau aussehen kann.

Darüber hinaus rät die Initiative zu prüfen, ob aufgrund der Pflegesituation gewährte Sonderregelungen – zum Beispiel kein Arbeiten in Wechselschicht – zurückgenommen werden, sobald die Anspruchsgrundlage wegfällt. Konkrete Vorab-Regelungen schaffen Klarheit für alle Beteiligten.

Weitere Informationen:

Die Initiative Gesundheit und Arbeit ist eine Kooperation des BKK Dachverbands, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des AOK-Bundesverbands sowie des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek).

www.iga-info.de

Broschüre Beruf und Pflegeverantwortung


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