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Sexy Kleidung am Arbeitsplatz

Kurzer Rock, tiefer Ausschnitt, durchsichtige Stoffe – wie aufreizend dürfen sich Angestellte im Büro kleiden? Kann der Chef das verbieten?

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Junge Frau im Einzelhandel – Bild: IMAGO / YAY Images / Moodboard

© Nicht definiert

Nürnberg (dpa/tmn). Weit aufgeknöpftes Hemd, kurzer Rock, durchsichtige Stoffe – im Winter kann man das vielleicht nicht draußen vorführen, aber sehr wohl im Büro. Doch wie sexy dürfen sich Mitarbeiter kleiden? Und darf der Chef das verbieten?

„Der Arbeitgeber kann Vorgaben hinsichtlich der Arbeitskleidung machen“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt und Außenwirkung dürfe der Chef stärker bestimmen. Er müsse aber stets das Grundrecht des Mitarbeiters auf die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit beachten.

Ohne Kundenverkehr ist mehr Freizügigkeit erlaubt

Wer im Backoffice sitzt, ohne das Unternehmen durch seine Kleidung nach außen zu repräsentieren, dem könne der Chef nicht so einfach verbieten, die enger geschnittene Hose, den kürzeren Rock oder das etwas aufgeknöpfte Hemd zu tragen, erklärt Markowski. Damit komme der Chef nach Einschätzung des Experten vor Gericht nicht durch.

Innerhalb des gesellschaftlich akzeptablen Rahmens bleiben

Aber es gibt eine Grenze: „Wenn es um anzügliche Kleidung geht, gibt es auch das Interesse anderer Mitarbeiter, vielleicht vor Anblicken geschützt zu werden, die man auf der Arbeit nicht unbedingt haben möchte“, sagt Markowski. Der Arbeitgeber müsse darauf achten, dass der Sex-Appeal der Kleidung seiner Mitarbeiter den gesellschaftlich akzeptablen Rahmen nicht verlasse.

Wer Vorgaben des Chefs verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen

Wer sich berechtigten Vorgaben widersetzt, muss mit Konsequenzen rechnen. „Wenn ein Mitarbeiter regelmäßig den vorgegebenen Kleidungsstil verletzt, kann er abgemahnt werden“, sagt Markowski. Das könne im Wiederholungsfalle zu einer Kündigung führen.

Eine wichtige Regel gibt es dem Anwalt zufolge bei Unternehmen mit Betriebsrat: Ohne dessen Zustimmung darf der Arbeitgeber keine Kleiderordnung bestimmen.


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