Ihre-Vorsorge Logo

Sturz auf dem Weg zur Tiefgarage: Arbeitsunfall oder nicht?

Auf dem Weg zur Arbeit und zurück sind Beschäftigte in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Aber wo beginnt der Weg zur Arbeit? Das kann spitzfindig sein, zeigt ein Urteil.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Sturz auf dem Weg zur Tiefgarage: Arbeitsunfall oder nicht?

© Nicht definiert

Frankfurt/Main/ Hamburg (dpa/tmn/sth). Ein Sturz auf dem Weg zum Auto in der heimischen Tiefgarage ist kein Arbeitsunfall. Das hat laut Bund-Verlag das Landessozialgericht Hamburg entschieden (Az.: L 2 U 30/24). Demnach wurde der häusliche Bereich noch nicht verlassen.

Im konkreten Fall war ein Arbeitnehmer morgens unterwegs zu seinem Auto, das in der Tiefgarage stand, um damit zur Arbeit zu fahren. Im Treppenhaus zur Garage des Mehrfamilienhauses stürzte er und prellte sich das Handgelenk. Für die Unfallkasse und das Sozialgericht Hamburg kein Arbeitsunfall. Das bestätigte das Landessozialgericht Hamburg. Der Versicherungsschutz beginne erst mit dem Verlassen des häuslichen Bereichs, also erst, wenn man durch die Außentür des Wohngebäudes gehe.

Garagentor: Grenze zum häuslichen Bereich

In diesem Fall sei die Garage mit Zugang zum Wohnhaus Teil des häuslichen Bereichs und das Garagentor die Außentür. Diese hatte der Mann aber noch nicht passiert, weil er im Treppenhaus auf dem Weg zur Garage gestürzt war.

Selbst wenn er das Haus verlassen und die Garage von außen betreten hätte, wäre es kein Arbeitsunfall gewesen, schreibt der Bund-Verlag. Denn die Wohnung, der Weg zur Garage und die Garage selbst seien häuslicher Bereich und damit ohne Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Nach den jüngsten Landtagswahlen wollten Kanzler Merz und die Union eigentlich Tempo bei den angekündigten Sozialreformen machen. Bei der Pflege hakt es nun allerdings gewaltig.

Time
3 Minuten

Kommt sie früher oder später? Die geplante Pflegereform wird zu einem neuen großen Streitpunkt zwischen Union und SPD. Die Pflegekassen warnen vor den Folgen eines Reformstopps.

Time
2 Minuten

Wer sich das Wohnen nicht mehr leisten kann, kann einen staatlichen Zuschuss bekommen. Wie haben sich Haushalte und Ausgaben im vergangenen Jahr entwickelt?

Time
2 Minuten

Künftig soll es leichter werden, Kindergeld zu bekommen: In vielen Fällen soll der Antrag entfallen und die Leistung automatisch ausgezahlt werden.

Time
2 Minuten

Eine Frau fordert das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege. Das Gericht spricht ihr zwar mehr Geld zu, aber nicht so viel wie ihr Kollege verdient. Das ist die Begründung.

Time
2 Minuten

Um immer höhere Gesundheitsausgaben unter Kontrolle zu bringen, gibt es ein Milliarden-Sparpaket. Und es kommen neue Regelungen dazu – auch bei der Pflege.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026