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Tarifvertrag für Kurzarbeit in Kommunen

Theater, Bäder, Kultur- und Sportbetriebe sind wegen Corona geschlossen. Der neue Tarifvertrag ermöglicht Kurzarbeit im öffentlichen Dienst.

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Berlin (dpa). Gewerkschaften und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst der Kommunen haben sich auf einen Tarifvertrag für Kurzarbeit verständigt. Je nach Entgeltgruppe sollen Beschäftigte inklusive Kurzarbeitergeld 90 oder 95 Prozent des Nettoentgelts bekommen, wie Gewerkschaft Verdi, Beamtenbund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände am Donnerstag mitteilten.

Kündigungsschutz während der Kurzarbeit

Während der Kurzarbeit und für drei Monate danach sind demnach auch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Hintergrund sind die massiven Beschränkungen in staatlichen Einrichtungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie. Theater, Bäder, Kultur- und Sportbetriebe sind geschlossen. Auch im Nahverkehr gibt es Ausfälle. Für diese Bereiche soll der Tarifvertrag Kurzarbeit ermöglichen.

Tarifvertrag gilt bis Jahresende

Er tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft und gilt bis Jahresende. Für andere Bereiche wie Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Verwaltungen und Kinderbetreuung sei Kurzarbeit nicht angebracht, hieß es.

Verdi-Chef Frank Werneke sagte, es gehe darum, die Beschäftigten umfassend abzusichern. Beamtenbund-Verhandlungsführer Volker Geyer erläuterte, Ziel sei die Sicherung der Einkommen auf hohem Niveau. Arbeitgeber-Präsident Ulrich Mädge sagte, es sei wichtig, den Fortbestand der kommunalen Einrichtungen zu sichern.

Weitere Informationen

www.verdi.de
Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di

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